Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang.
Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauordnungsbehörde. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften möglich. Der Datensatz enthält die punkthafte Markierung der von Baulasten betroffenen Flurstücke im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.