Die Daten zeigen die Betrachtungsbereiche sowie die Bereiche für eine ausnahmsweise/ allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gemäß dem vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossenen Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten.
Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge. Die Umweltzone wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung auf der Grundlage einer Ampelkarte (Straßenzüge mit erhöhten PM10/No2-Konzentrationen) entwickelt.
Im Zeitraum Sommer 2010 bis Frühjahr 2011 wurden im Rahmen des Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten in stadtstrukturell und planungsrechtlich gefährdeten Bereichen des Stadtgebietes Vergnügungsstätten (u.a. Spielhallen, Internetcafes, Wettbüros), Bordelle, Erotikfachgeschäfte und Erdgeschossleerstände erhoben.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu Gebietsflächen, in denen die seit 2022 gültige Stellplatzsatzung der Stadt Köln gilt. Die Flächen zeigen dabei eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze in % dar aufgrund des vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebotes.
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