Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
Das Geoportal Bauen und Planen Krefeld bietet Ihnen die gezielte Suche nach baurelevanten Themen wie Bebauungsplänen und Satzungen. Es kann mit angepassten Funktionen gezielt nach Informationen, zum Beispiel aktuellen rechtskräftigen Bebauungsplänen gesucht werden. Die baurechtlichen Fachinformationen können flexibel vor unterschiedlichen Hintergrundkarten wie der Liegenschaftskarte, der Stadtkarte Krefeld oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Das Geoportal enthält Werkzeuge für das Suchen, Messen, Abfragen von Fachinformationen, Datenimport, Drucken sowie der Erstellung von Listen. Die planungsrechtlichen Inhalte im Geoportal Bauen und Planen wurden mit größter Sorgfalt aus der Urkunde des Bebauungsplanes übertragen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Rechtlich maßgebend sind die Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde. Die Urkunde wird zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann, sofern Sie noch nicht im Geoportal Bauen und Planen zum Download verlinkt ist, kostenpflichtig als Datei oder großformatiger Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung von auf dem Standard der XPlanung basierende WMS-Ebenen. Die umfangreiche Attributierung sowie Objekte mit Referenzen auf weitere Dateien können mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird über die xPlanBox bereitgestellt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Das Mühlenkataster des Kreises Herford geht auf eine Forschungsarbeit zurück. Sie hat 1987 bis 1991 stattgefunden. Gesucht und dokumentiert wurden alle Mühlenstandorte, die seinerzeit vorhandenen wie die schon früher verschwundenen. In der Zwischenzeit sind weitere Mühlen abgerissen worden. Mit mehr als 250 dokumentierten Standorten weist der Kreis Herford eine sehr hohe Mühlendichte auf. Das liegt an der Landschaft: Die vielen kleinen Bäche haben häufig Gelegenheit geboten, mit vergleichsweise geringem Aufwand Wassermühlen anzulegen. Windmühlen waren zweite Wahl – sie hat man nur dort gebaut, wo Wassermühlen den Bedarf nicht decken konnten. Mühlen stammen aus einer Zeit, als von fossilen Energieträgern noch keine Rede war. Als technische Denkmäler sind sie wichtige Sachzeugen der regionalen Geschichte. Neben der Darstellung der einzelnen Mühlen gibt es anschauliche Einblicke in das Innenleben einer Mühle.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.