Solarkataster der Stadt Aachen, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung; Stand der Daten: April 2010; Das Solarkataster informiert über die zu erwartende Sonneneinstahlung; es dient Gebäudeeigentümern zur Orientierung. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von denen der letztendlich installierten Anlage aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen. Vor der Installation sollte in jedem Falle ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche und der Anschlussmöglichkeiten im Gebäude hinzugezogen werden. Des Weiteren sind vor der Installation die Statik zu prüfen und ggf. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Daten zu den Knotenpunkten, Rettungspunkten und Schützhütten im Aachener Wald; Die Stadt Aachen hat im Jahr 2015 ein innovatives Knotenpunktsystem für Spaziergänge und Wanderungen im Aachener Wald eingerichtet. Nummerierte Knotenpunkte an 90 Standorten erleichtern den Spaziergängerinnen und Spaziergängern die Planung von Wanderrouten und die Orienterung im Aachener Wald. Im Aachener Wald wurde ein System von Rettungspunkten geschaffen, das die Sicherheit im Wald erhöht. An 37 markanten Punkten im Aachener Wald sind grünweiße Schilder mit einer alternativen Telefonnummer, unter der Sie direkt mit der Leitstelle in Aachen verbunden werden, aufgestellt.
Lage und Höhe der Höhenanschlusspunkte im Bereich des Stadtgebietes Aachen; Zum 01.12.2016 haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland eine neue Realisierung des amtlichen geodätischen Raumbezugs eingeführt, den sogenannten integrierten Raumbezug 2016. Damit werden nun einheitliche und hochgenaue Koordinaten für Lage und Höhe sowie Schwerewerte bereitgestellt. In diesem Zusammenhang wurden, nach Auswertung neuester Vermessungsdaten, u.a. die Lagekoordinaten und die Höhenwerte angepasst. Während sich für die Lagekoordinaten keine nennenswerten Änderungen ergaben, haben sich die Höhenwerte in Aachen von +1,5 cm bis +2,0 cm verändert. Die neue Bezeichnung der Höhen lautet "Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016".
Aktuelle Adressen der Stadt Aachen dargestellt durch eine Punktkoordinate, Zoombegrenzung: unter einem Maßstab von 1:2000 sichtbar; Gebäude werden über Adressen verschlüsselt und lokalisiert. Der Aufbau der Gebäudeadressen basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages. Adressen sind die einzigen Ortsangaben, anhand derer sich jedermann leicht orientieren kann, die amtlich vergeben werden, die in der Örtlichkeit angebracht und in Kartenwerken nachgewiesen werden. Von der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung werden allein sie zur Identifizierung von Gebäuden verwendet. Die Schlüsselsystematik der Adressen der Stadt Aachen setzt sich zusammen aus – Straßenschlüssel, Strassenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresse, PLZ, Rechtswert, Hochwert. Die Attribute Hochwert und Rechtswert sind in WGS84. Jede Adresse verfügt über eine Punktkoordinate. Bezugsystem ETRS 1989 / UTM Zone 32N, EPSG:25832. Lagegenauigkeit +- 1m.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand Februar 2022 umfasste er 31 Satzungen. Jeder Geltungsbereich ist mit Sachinformationen verknüpft. Dazu gehören unter anderem Hyperlinks zu den jeweiligen Satzungstexten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Im Land NRW besteht für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Darstellungsdienst "INSPIRE View Service Aachen" wird von der Stadt Aachen herausgegeben. Es handelt sich um einen OGC-konformen Web Map Service (WMS). Dieser Umfasst alle von der europäischen INSPIRE-Richtlinie betroffenen Daten, welche in der Stadtverwaltung geführt werden. Die Anforderungen werden im Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) festgehalten. Der Inhalt und die Zusammensetzung der Layer basiert auf der entsprechenden Handlungsempfehlung der „AG Geokom.NRW“ und den dort genannten rechtlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Verbreitung. Die Darstellung und Sachinformationen der Layer richten sich nach der in der INSPIRE-Richtlinie geforderten Parametern. Für eine passendere Visualisierung empfiehlt sich die Nutzung des Geodatenportals der Stadt Aachen. Alle Daten werden unter einer OpenData-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht, welche eine nachträgliche Bearbeitung untersagt.
Das Aachener Steinkohlenrevier ist neben dem Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlenrevier die zweite große Steinkohlenlagerstätte Nordrhein-Westfalens. Das flözführende Oberkarbon tritt im Aachener Steinkohlenrevier in zwei räumlich voneinander getrennten Teilen auf: dem Wurm-Revier und dem lnde-Revier. Der Bergbau im Wurm-Revier ist wahrscheinlich sogar älter als der an der Ruhr. Auch wenn das Aachener Revier in der wissenschaftlichen und bergmännischen Literatur der Vergangenheit insgesamt nicht den Niederschlag gefunden hat, wie das ungleich größere Ruhr-Revier, so liegen doch zahlreiche Untersuchungen vor, die sich mit den Problemen dieses Raumes befassen. Hierbei spielt das Aachener Revier als Bindeglied zwischen dem rheinisch-westfälischen einerseits und den Steinkohlenrevieren Südlimburgs und Belgiens andererseits eine wichtige Rolle. Die Sonderveröffentlichung befasst sich mit der Schichtenfolge, der Flözführung und Inkohlung sowie der Tektonik beider Teilreviere und gibt überdies einen kurzen bergbaugeschichtlichen Abriss. [1988., 77 S., 18 Abb., 2 Tab., 1 geol. Karte 1:25.000; ISBN 978-3-86029-919-7]
Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei Wahlen. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlraum zur Stimmabgabe eingerichtet. Das Aachener Stadtgebiet ist bei Wahlen in 161 Stimmbezirke unterteilt. Eine Gemeinde bestimmt selber, welche und wie viele Stimmbezirke gebildet werden. Dabei soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Stand der Daten: März 2017