In den Haltungstexten sind folgende Grundinformationen zu den Haltungslinien enthalten: Profilart - Durchmesser in mm - Material - Länge der Haltung - Gefälle in 0/00. Bei inlinersanierten Haltungen wird das Material des Inliners in der Haltungsbeschriftung ausgegeben. Weitergehende Haltungsinformationen erhält man über das Detailfenster zu einer ausgewählten Haltung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Schachtbauwerke sind Bauwerke (Schächte) zwischen zwei Haltungen und dienen u.a. zur Unterhaltung, Reinigung und Inspekton. Ein Schachtbauwerk kann einen, mehrere oder keinen Schachdeckel haben. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
In Haltungslinien werden die Kanalhaltungen dargestellt. Je nach Kanalart werden die Linien andersfarbig dargestellt. Weitere Informationen z.B. Eigentümer, Baustatus, Material etc. können abgefragt werden. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Der Anschlußpunktetext gibt die Stationierung der Anschlußpunkte im Hauptkanal an. Der angegebene Wert bezieht sich auf den oberen Schacht (Fließrichtung) ab Rohranfang und resultiert aus Kanal-TV-Inspektionen. Der tatsächliche Wert kann abweichen und dient zur Orientierung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Anschlusspunkte sind die Punkte am öffentlichen Hauptkanal, an denen private Anschlusslinien (GAL), an den Hauptkanal angebunden sind. Diese können in Fließrichtung rechts, links oder oben im Rohrscheitel liegen und sind dementsprechend symbilisiert. Die Anschlußpunkte resultieren aus dem Ergebnis von Kanal-TV-Inspektionen. Die tatsächliche Lage kann deshalb Abweichen und dient zur Orientierung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.