Köln hat eine große Denkmallandschaft, die Zeugnis für die 2.000-jährige Geschichte der Stadt ist. Viele der ungefähr 9.500 Bauwerke, Grünanlagen, Kleindenkmäler und Bodendenkmäler sind im Alltag nicht öffentlich zugänglich. Das ändert sich jedes Jahr am Tag des offenen Denkmals: An etwa 160 verschiedenen Orten werden Denkmäler geöffnet und mit Führungen, Vorträgen, Diskussionen und Konzerten vorgestellt. In diesem Datensatz finden Sie die teilnehmenden Denkmäler, deren Öffnungszeiten und Programm-Angebote für das entsprechende Jahr. Veranstaltungen für Familien, für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und für Rollstuhlfahrer*innen sind entsprechend gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass es für einige Veranstaltungen eine Anmeldepflicht gibt.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug, sofern nicht Gründe des Erhalts oder eine besondere Schutzwürdigkeit gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE- Richtlinie.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stadt Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Der 3. und letzte Band der mehrteiligen Gebietsmonografie über das Rheinische Schiefergebirge befasst sich mit dem Sauer- und Siegerland, seiner Erdgeschichte, den Böden, Lagerstätten, der Hydrogeologie sowie der Vor- und Frühgeschichte und bedeutenden Geotopen. Weiterhin enthält die Publikation ein ausführliches Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie ein Kapitel zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich gleichermaßen an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, wie auch an geowissenschaftliche Fachleute, denen das Werk einen aktuellen Überblick über die Regionalgeologie bietet. [2017. 243 S., 134 Abb., 14 Tab., 1 Tafel in der Anlage; ISBN 978-3-86029-936-4]
Der 2. Band der dreiteiligen Gebietsmonografie über das Rheinische Schiefergebirge dokumentiert reich bebildert die abwechslungsreiche Geologie des Bergischen Landes, seine Erdgeschichte, die Böden, die Lagerstätten, die Hydrogeologie, die Vor- und Frühgeschichte sowie herausragende Geotope. Weiterhin enthält die Publikation ein ausführliches Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie ein Kapitel zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich gleichermaßen an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, wie auch an geowissenschaftliche Fachleute, denen das Werk einen aktuellen Überblick über die Regionalgeologie bietet. [2012. 192 S., 94 Abb., 6 Tab.; ISBN 978-3-86029-935-7]
Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), Bodendenkmäler(B), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D), Gartendenkmäler(E) und Grabungsgebiete(S) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen, sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden oder bereits historisiert sind. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.