Das Baulandkataster der Stadt Düsseldorf gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
„Im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern sinnvoll. Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen. […]“
„Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Juli 2007 mit der Erstellung des Gutachtens „Maßnahmenplanung in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ beauftragt. Aufgabe des inzwischen vorliegenden Gutachtens war es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten sollte damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. Um den Prozess der Definition der Maßnahmenplanung für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 voranzutreiben, sollen nun im Rahmen eines Ergänzungsauftrags einige der dort empfohlenen Maßnahmentypen verortet, konkretisiert und begründet sowie die erforderlichen weiteren Planungsschritte benannt werden. […]“
„Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Juli 2007 mit der Erstellung des Gutachtens „Maßnahmenplanung in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ beauftragt. Aufgabe des inzwischen vorliegenden Gutachtens war es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten sollte damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. Um den Prozess der Definition der Maßnahmenplanung für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 voranzutreiben, sollen nun im Rahmen eines Ergänzungsauftrags einige der dort empfohlenen Maßnahmentypen verortet, konkretisiert und begründet sowie die erforderlichen weiteren Planungsschritte benannt werden. […]“
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Topographische Wandkarte 1 : 250 000 bildet das gesamte Land Brandenburg ab. Sie ist hervorragend für Planungszwecke und zur Dekoration von Büroräumen geeignet. Sie wird auf Anforderung in den Standard-Maßen 110 cm x 111 cm auf widerstandsfähigem, langlebigem Kunststoffmaterial als analoger Kartendruck (Plot) bereitgestellt. Die Wandkarte steht in folgenden Varianten zur Verfügung: Normalausgabe, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen und -bezeichnungen, Ausgabe mit Postleitzahlen und Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen. Sie wird mit zwei vormontierten Aluminiumleisten geliefert, die eine einfache Aufhängung an der Wand ermöglichen.
Die Topographische Wandkarte 1 : 175 000 wurde durch die Vergrößerung der Kartengrafik aus der Landeskarte 1 : 250 000 abgeleitet. Sie bildet das gesamte Land Brandenburg ab. Durch die erhöhte Lesbarkeit ist die Wandkarte hervorragend für Planungszwecke und zur Dekoration von Büroräumen geeignet. Sie wird auf Anforderung in den Standard-Maßen 140 cm x 150 cm auf 145 g/m²-Papier als analoger Kartendruck (Plot) bereitgestellt. Die Wandkarte steht in folgenden Varianten zur Verfügung: Normalausgabe, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen und -bezeichnungen, Ausgabe mit Postleitzahlen und Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen. Auf Anfrage erstellt die LGB ein Angebot für die Veredlung der Karten, bitte wenden Sie sich an den Kundenservice. Es sind z. B. folgende Varianten möglich: laminiert mit Aufhängeschienen und laminiert, aufgeblockt auf Leichtstofftafel (10 mm) mit Schutzfolienkaschierung und Aluminiumdekorrahmung silbermatt
„Seit 1969 wird Abwasser aus der Titandioxidproduktion in die Wesermündung eingeleitet. Urheber ist die Firma Kronos Titan GmbH & Co. OHG, die in ihrem Werk in Nordenham aus norwegischem Titanerz (Ilmenit) unter Einsatz von Schwefelsäure (Sulfatverfahren) das Weißpigment Titandioxid gewinnt. Die Einleitungsstelle für die Abwässer, die nach der Richtlinie 92/112/EWG1 als „schwach saure Abfälle“ einzustufen sind, befindet sich in Höhe UW-km 65,8 am Grunde des Stromes. Die Hauptbestandteile des Abwassers bilden Schwefelsäure (H2SO4) und Eisensulfat (FeSO4). Daneben sind verschiedene Titanverbindungen und Spuren weiterer Metalle enthalten. Ein Überblick über die durchschnittlichen Netto-Jahresfrachten dieser Stoffe wird in Tabelle 2 gegeben. Durch die Richtlinie 78/176 EWG2 wird eine regelmäßige Überwachung der Umwelt im Bereich der Einleitungsstelle begründet. Unter anderem sind zu untersuchen „die Vielfalt sowie der relative und absolute Bestand der Tier- und Pflanzenwelt“ sowie „die toxischen Metalle im Wasser, in schwebenden Feststoffen, in den Sedimenten und, akkumuliert, in ausgewählten benthonischen und pelagischen Organismen“. Weitere Einzelheiten zur Überwachung sind in Anhang II der Richtlinie 82/883/EWG3 niedergelegt. Die biologische Überwachung (seit 1968) sowie die Überwachung der Anreicherung von toxischen Metallen (seit 1985) wird von der Forschungsstelle Küste Norderney (heute NLWKN) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltüberwachung sind in verschiedenen Berichten bis einschließlich 1994 (Makrozoobenthos und Sedimente) bzw. 1992 (Metalle) dokumentiert (u. a. MICHAELIS 1973, GROTJAHN & MICHAELIS 1985, WIENECKE 1982, KOLBE 1997 und KOLBE 1995). Im Juni 2005 wurde die Firma bio-büro Norden durch den NLWKN – Betriebsstelle Brake Oldenburg mit der Auswertung der bis 2004 erhobenen Überwachungsdaten beauftragt.“
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828 (HKTM) Die von Napoleon angeordnete Kartenaufnahme der damals zu Frankreich gehörenden westlichen Rheinlande erfolgte im Maßstab 1 : 20 000 nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage astronomisch-trigonometrisch bestimmter Punkte, die auf weithin sichtbaren Geländeerhebungen lagen. Im Jahre 1801 wurde mit den Arbeiten an der „Carte topografique des Départements réunis de la Rive gauche du Rhin“ begonnen. Unter der Leitung des französischen Oberst Tranchot wurde die Kartenaufnahme links des Rheins bis 1814 durchgeführt. Die französische Kartenaufnahme konnte bedingt durch die Befreiungskriege nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss des zweiten Pariser Friedensvertrags im November 1815 wurden die Tranchot-Karten dem Aufnahme- und Zeichenbüro beim preußischen Generalkommando übergeben, das 1816 in Koblenz auf dem Ehrenbreitstein eingerichtet wurde. Dieses Büro war für die Vermessung der neuen preußischen Gebiete am Rhein zuständig. Chef des Generalstabs war Generalmajor von Müffling. Die vorhandenen französischen Karten wurden vervollständigt und für die bisher nicht aufgenommenen neuen preußischen Gebiete gleichartige Karten nach französischem Muster hergestellt. Bei der Reproduktion wurden die handkolorierten Kartenoriginale auf den Maßstab 1 : 25 000 verkleinert. Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz werden auf 132 Kartenblättern dargestellt und als mehrfarbige Drucke und in 3 Sonderblattschnitten als Zusammendruck aus mehreren Originalblättern herausgegeben.
Kilometrierung der Fahrrinne an der Unterelbe - Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung Stand: Planfeststellung Fahrrinnenanpassung an der Unter- und Außenelbe 1999/2000 - Aktuelle Daten erhalten Sie ausschließlich über das nautische Büro des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes. - 193 Feature(s)