Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Digitale Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich noch im Aufbau.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um archäologische Denkmäler. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stadt Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Über 1000 Denkmäler prägen in den Städten, Gemeinden und Ortsteilen im Kreisgebiet sowohl die Landschaft als auch das Stadtbild. Der "Digitale Denkmal-Zwilling" hebt Denkmäler im Kreis Herford hervor und präsentiert diese in einer 3D-Anwendung. Grundlage hierfür sind die Umringe der Baudenkmäler aus den digitalen Denkmallisten der kreisangehörigen Kommunen. Diese werden in Verbindung mit dem kreisweiten 3D-Modell gesetzt. Zusätzlich sind 360° Innenraumansichten ausgewählter Gebäude eingebettet.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) umfasst. Die Geltungsbereiche wurden auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte und anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen) flurstücksscharf konstruiert. Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des bereitgestellten Datensatzes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.