Der Dienst enthält vorgeschlagene Routen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer im Rhein-Kreis Neuss. Die Routen gehen entlang der Standorte für die es kulturelle Informationen gibt. Die Informationen können an den Punkten in der Karte über eine Audiodatei abgerufen werden. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden beim Rhein-Kreis Neuss.
Dieser Darstellungsdienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flurstücke im Rhein-Kreis Neuss. Die Flurstücke kommen aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:5.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält das Breitbandprojekt im Rhein-Kreis Neuss. Das Breitbandprojekt stellt die einzelnen Cluster (Realisierungsbereiche) im Rhein-Kreis Neuss dar. Zusätzlich werden die Flächen der Ausbaugebiete und der betreffenden Schulen angezeigt. Die Grundlage hierfür ist eine Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Um eine solche Versorgung auch dort zu ermöglichen, wo der Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht tätig wird, wird zunehmend das Mittel der öffentlichen Förderung angewendet. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Liegenschaftskarte, Amtliche Basiskarte und das Stadtplanwerk 2.0 des RVR. Je nach Maßstabsbereich wird die passende Karte angezeigt.
Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar. Die Bodenschätzung ist im Maßstab von 1:500 bis 1:500000 sichtbar.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Jagdbezirke (Reviere) im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz). Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.