Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
Zeigt alle Grundstücke mit Sachen, die unter die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes fallen, unterteilt in 1: Baudenkmal, 2: Bodendenkmal, 3: Bewegliches Denkmal, 4: Denkmalbereich durch ein rotes Quadrat. Über dieses gelangt man direkt in eine Auskunftsseite und sieht die dort gemachten und freigegebenen Angaben (z.B. konkreter Ansprechpartner, Angaben über die Denkmaleigenschaften).
Durch das Stadtgebiet verlaufen mehrere routenbezogene beschilderte Radverkehrsverbindungen. Dazu zählen das landesweite Radverkehrsnetz, die nationalen Radwanderwege D7 und D8, die RVR-Routen (die Route der Industriekultur mit dem Rundkurs Ruhrgebiet, dem Ruhrtalradweg und dem Emscher Park Radweg sowie die HOAG-Bahntrasse), die Nieder-Rhein-Route und der Erlebnisweg Rheinschiene. Dargestellt wird auch das im Jahr 1999 vom Rat beschlossene Veloroutennetz der Stadt Duisburg, welches noch nicht beschildert wurde.
Wenn ein Fall unter dem Kriterium der Prüfung der Denkmaleigenschaften bearbeitet wird, dann erhält er ein Aktenzeichen mit einer Jahreszahl. Angezeigt werden alle Grundstücke mit Vorgängen zu Denkmalverfahren durch ein oranges Quadrat. Über dieses gelangt man direkt in eine Auskunftsseite und sieht die dort gemachten und freigegebenen Angaben (z.B. konkreter Ansprechpartner, Prüfungen der Denkmaleigenschaften).
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die gewerblich geprägten Bereiche (60 abgegrenzte Gebiete) anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einordnung in die Gebietstypen vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde der städtebauliche Handlungsbedarf und die Handlungsfelder festgelegt. Außerdem wurden Flächen mit Entwicklungs- und Umnutzungspotential benannt.
Im Jahr 1999 wurde die Fortschreibung des Radverkehrsanlagenplans vom Rat beschlossen. Der im Jahr 1986 vom Rat beschlossene Radverkehrsanlagenplan wurde aufgrund der Änderungen der StVO im Jahr 1997 ergänzt und erweitert. Ergänzend zum Radverkehrsanlagenplan werden in einer nach Bezirken gegliederten Tabelle Streckenabschnitte der Planungen, Planungsbegründungen, Angaben zur Verkehrsstärke und des Zähljahres, Beurteilungen über bereits umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen von Straßen als Fahrradstraßen, entsprechend den Planungsempfehlungen vorgeschlagene Radwege und andere Radverkehrsanlagen nach Prioritäten entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Prioritätenstufen, dargestellt. Für die Antragstellung in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden wurde der Plan im Jahr 2009 aktualisiert
Atlas der Gewerbe- und Industriestandorte Metropole Ruhr. Aktueller Stand November 2015. Die Daten sind von der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH geleast. Die Weitergabe der Daten an nichtstädtische Institutionen und Dritte ist nicht gestattet.