Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten (Datenquelle: Land NRW) erstellt. Jedes Jahr wird ein Teil NRWs neu beflogen, in der Regel in einem 5-jährigem Turnus. Aus den Laserscandaten wurde ein flächendeckendes Digitales Oberflächenmodell (DOM) in einer Auflösung von 0,5 Meter mal 0,5 Meter für die Dachflächenanalyse erstellt. Der Datensatz enthält zu jeder Dachfläche das Jahr der Befliegung. Für die Potenzialanalyse der Dachflächen konnten durch Verschneidung dieser Daten mit einer Karte aller Gebäudeumrisse sämtliche Dachflächen in Nordrhein-Westfalen ermittelt werden. Die Dachflächen wurden wiederum in homogene Teilflächen zerlegt, die jeweils über eine einheitliche Neigung und Ausrichtung verfügen und damit gleichermaßen für Solarmodule belegbar sind. Durch die hohe Auflösung des digitalen Oberflächenmodells und die Zerlegung in homogene Teilflächen konnten auch kleinteilige Dachelemente, wie beispielsweise Schornsteine, Gauben, Gehölze und andere unterbrechende Strukturen, ausfindig gemacht werden. Über Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes wurde für ganz NRW die solare Einstrahlung sowie deren prozentuale Verschattung errechnet – und zwar unter Berücksichtigung der tages- und jahreszeitlich wechselnden Einstrahlung. Verschattungen können durch Bäume, angrenzende Gebäude, Dachaufbauten oder Geländeerhöhungen verursacht werden. Stark abgeschattete Bereiche sowie zu kleine Flächen wurden als ungeeignet aus der weiteren Berechnung herausgenommen. Anschließend konnte eine Vielzahl von Parametern für jede mit Modulen belegbare Dachfläche berechnet werden, wie beispielsweise die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung und der potenzielle Wärmeertrag . Bautechnische Faktoren wie z.B. der Zustand und die Statik des Daches oder Gebäudes oder die Eigenschaften des Untergrundes können auf dieser Datengrundlage nicht erfasst werden. Hierfür ist im Einzelnen eine gesonderte fachmännische Prüfung erforderlich. Der vorliegende Datensatz enthält die Ergebnisse dieser Analyse.
Die Kriterien für die Eignung der Flächen sowie die Attribute werden in der dem Datensatz beigefügten beigefügten Meta-Datei erklärt. Der Datensatz wird mit neuen Grundlagendaten laufend aktualisiert.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz mit Stand 2024/05 für eine Ausschreibung nach §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete. Die Flächenkulisse wurde mit der Kulisse der „Suchflächen für Freiflächen-PV“ (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191) verschnitten.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.