Die Linie bezeichnet die Grenze zwischen den großräumigen Grundwasserregimen in Gelsenkirchen. Nördlich fließt das Grundwasser der Lippe zu, südlich fließt es in Richtung der Ruhr
Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
Flächennutzung von 1969, 1978, 1995, 2001, 2009 Die Nutzungen wurden aus den historischen Luftbildern kartiert (detaillierter Nutzungsschlüssel: Brachen, Wohnen, Acker, Grünland, Wald etc.)