Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den 24h-Lärmpegel der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie sonstiger lärmrelevanter Straßen (kommunale Straßen, Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen).
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den nächtlichen Lärmpegel der Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie sonstiger lärmrelevanter Straßen (kommunale Straßen, Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen).
Überschwemmungsgebiete zählen laut LEP-Erlass Erneuerbare Energien (28. Dezember 2022 - 3.2.2. Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen) zu den Bereichen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen i.d.R. nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen),sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Basis-Landschaftsmodell(ATKIS® Basis-DLM) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und den Geoserver Schleswig-Holstein unter der URL: https://geoserver.gdi-sh.de/agnb
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen), die Kommunalen Gebiete sowie die Gemarkungs- und Flurgrenzen Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS®-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Die Gemarkungsgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:150.00 angezeigt. Die Flurgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:100.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Das Geoportal Niederrhein ist die zentrale Stelle zur Darstellung von Geodaten und Geodatendiensten aus der Geodateninfrastruktur der an das kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) angeschlossenen Kreise, Städte und Gemeinden. Dabei steht ihnen über ihren Webbrowser eine Vielzahl von thematischen Karten und Hintergrundkarten zur Darstellung und mit weiterführenden Informationen zur Verfügung. Von Liegenschaftskatasterdaten und -karten über Themen wie Wahlbezirke, Gebietsabgrenzungen und Bauleitplanung bis hin zu Inhalten rund um Freizeit, Klima, Natur und Verkehr sowie vielen weiteren können sie sich die verschiedensten Daten anzeigen lassen. Zudem haben sie die Möglichkeit sich über Straßen- und Adresssuchen direkt auf das Gebiet ihres Interesses zu zoomen oder in 3D Portale oder den Geodatenkatalogeintrag der jeweiligen Daten zu wechseln. Eine Routenplanung ist im Geoportal Niederrhein ebenfalls enthalten. Das Geoportal Niederrhein ist eine der zentralen Komponenten der Geodateninfrastruktur (GDI) des KRZN und seiner angeschlossenen Kommunen.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal Niederrhein und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal Niederrhein ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
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