Der Datensatz enthält die dreidimensionalen Gebäudemodelle des Landes Brandenburg. Die Daten können in der Ausprägung Level of Detail 1 (LoD1) und Level of Detail 2 (LoD2) im Format CityGML bezogen werden, mit Einschränkungen hinsichtlich der Gebietsgröße auch als 3D-PDF. Die Auslieferung erfolgt im originären Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung) bzw. im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016. Die Grundrisse der abgegebenen Gebäude entsprechen genau den Gebäudeumringen, wie sie im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind. Die Höhen (LoD1 und LoD2) und Dachformen (nur LoD2) stammen aus einer automatischen Stereo-Luftbild-Auswertung. In den Fällen, wo dies nicht möglich war, wurde auf LIDAR-Daten zurückgegriffen oder die Dächer wurden manuell modelliert. Die Bodenhöhe der Gebäude liegt innerhalb des jeweiligen Umrings auf dem tiefsten Punkt des DGM. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike von entzerrten Luftbildern, die alle sichtbaren Objekte und Sachverhalte zum Zeitpunkt der Aufnahme maßstabsgetreu abbilden. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) genutzt. Ab dem Befliegungsjahr 2011 sind die DOP10-Daten verfügbar, mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021, für die keine DOP10-Daten vorliegen. Generell werden die DOP-Daten ab 2020 im TrueDOP-Verfahren erstellt, was eine verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Darstellung der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte in hoher Qualität gewährleistet. Sie entstehen aus orientierten Luftbildern und einem berechneten Oberflächenmodell und werden als Mosaike zur Verfügung gestellt. Die Bodenauflösung beträgt 0,10 m x 0,10 m. Die Bilder sind in Farbausführung mit Infrarotkanal sowie als Graustufenbilder in verschiedenen Kanalzusammensetzungen erhältlich. Die Standardauslieferung erfolgt im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung); eine Umwandlung in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die DOP10-Daten sind nicht flächendeckend verfügbar – die Verfügbarkeit kann über den Geobroker geprüft werden.
Die Digitalen Orthophotos (DOP10) mit einer Bodenauflösung von 10cm sind ein ATKIS®-Produkt und geben als georeferenzierte, farbige photographische Abbilder einen Teil der Erdoberfläche wieder. Die True Orthophotos (TrueDOP) entstehen aus Luftbilddatensätzen die im Ergebnis eines Bildfluges erzeugt werden. Über die Dense Image Matching Methode werden sie aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell (bDOM) abgeleitet. TrueDOPs sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Die Orthophotos bestehen als RGB Ausgabe aus einem 3-Kanal Echtfarbenbild (Rot-Grün-Blau). Befliegung: 2025, 2023, 2021, 2019, 2017, 2015, 2012, 2009, 2008, 2005, 2002 Bildflugtage 2025: Bremen: 06.03./07.03./08.03 2025 Bremerhaven: 07.03.2025
In den Planungshinweiskarten werden die bioklimatischen Belastungen innerhalb der einzelnen Stadtteile dargestellt und entsprechende Planungsempfehlungen gegeben. Die Planungshinweiskarten sind als Instrument konzipiert, um eine klimaökologische Bewertung von Flächen zu ermöglichen und so die Lebensqualität im urbanen und ländlichen Raum im Hinblick auf menschliche Gesundheit und gesunde Lebensbedingungen zu verbessern. Sie berücksichtigen insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Klima, Umwelt und den jeweiligen Nutzungskategorien. Im „Wirkraum“ (urbaner Raum) erfolgt die Bewertung der thermischen Belastung auf Grundlage der bodennahen Lufttemperatur sowie der Physiologisch Äquivalenten Temperatur (PET), die die Wärmebelastung im Außenraum misst. Während die UHI (Urban Heat Island) in der Nacht einen wesentlichen Aspekt darstellt, spielt tagsüber die gefühlte Temperatur (PET) eine zentrale Rolle. Daher wird zwischen der thermischen Belastung am Tag und in der Nacht unterschieden. Der „Ausgleichsraum“ umfasst Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder, die unabhängig von Siedlungsflächen anhand ihres Kaltluftpotenzials bewertet werden. In den Bewertungs- und Planungshinweiskarten wird jedoch insbesondere ihre stadtklimatische Funktion hervorgehoben, insbesondere ihre Rolle für den nächtlichen Kaltlufthaushalt sowie ihre Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen. Für die bioklimatische Bedeutung der Flächen im Ausgleichsraum wird zwischen der Belastung am Tag und in der Nacht über die UHI-Werte unterschieden, da die Effekte hierrüber am deutlichsten sichtbar werden.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.