Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die bodenkundlichen Daten (Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch, Sanddeckkultur) aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms) mit einer Flächengröße > 25 ha. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Die Stillgewässer sind der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gewässerauen gemäß dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Funktionsräume bis 500 m bzw. Funktionsräume bis 1.000 auf organischen Böden (innerhalb der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften) aus dem Verbund der Offenlandlebensräume enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
In dem Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Flächen aus dem Fachkonzept „Das Grünes Band in Niedersachsen“ enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für die Fauna aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms besteht aus den für die Fauna wertvollen Bereichen landesweiter Bedeutung (ohne Avifauna) aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für die Flora aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms besteht aus den floristisch wertvollen Bereichen landesweiter Bedeutung aus dem Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Funktionsräume bis 500 m aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms besteht aus den Halboffenen Landschaften, die sich aus der Überlagerung der Verbundsysteme der Offenland- und Waldlebensräume ergeben. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für den Biotopschutz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den Flächen der landesweiten Biotopkartierung (wertvolle Bereiche für den Biotopschutz, mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen), bedeutsamen naturnahen Moorflächen des Biotopschutzes, den Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes (Kernflächen Offenland und naturnaher Wälder) sowie zusätzlichen Moorlebensräumen aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften zusammen (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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