Definition P&R Park-and-Ride-Anlagen sind Anlagen mit Pkw-Stellplätzen an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, die den Umstieg vom Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel ermöglichen. Definition B&R Bike-and-Ride-Anlagen sind Fahrrad-Abstellanlagen (feste Fahrradbügel (mit und ohne Überdachung), Fahrradboxen oder Radstationen) in unmittelbarer Nähe einer Haltestelle, die den Umstieg vom Fahrrad auf öffentliche Verkehrsmittel ermöglichen.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
In der Infrastrukturdatenbank befinden sich zurzeit ca. 100 verschiedene Infrastrukturarten mit ca. 7000 Datensätzen, die von den verantwortlichen Fachdienststellen laufend gehalten werden. In der Anwendung können diese Daten gesucht und in der digitalen Karte dargestellt werden. Alle Basisinformationen sind ebenfalls verfügbar und geben zu jeder Einrichtung weiterführende Informationen (z.B. Anschrift und Telefonnummern)
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Dieser Dienst enthält Verkehrsthemen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hierzu zählen zum Beispiel Bahnhöfe, Parkmöglichkeiten und die Verkehrsüberwachung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 23.09.2025
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.