Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
Die Datenschutzhinweise (abrufbar über https://www.niederzier.de/datenschutz.php) informieren Nutzer der Website www.niederzier.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Niederzier. Wenn Sie www.niederzier.de besuchen, erbringt die Gemeinde Niederzier für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Layout, Texte, Fotografien, Grafiken und Dateien sind urheberrechtlich geschützt und nut zur persönlichen Information bestimmt. Es gelten die gesetzlichen Copyright-Bestimmungen. Die Verwertung oder elektronische Verarbeitung der Inhalte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Niederzier bzw. des jeweiligen Urhebers.
Dieser Dienst enthält ein Raster aller im Stadtgebiet Düsseldorf gültigen Bebauungs- und Durchführungspläne. Da die Flächen sich teilweise überlagern, werden nur die noch rechtsverbindlichen Teile eines Planes angezeigt. Zusätzlich werden die noch rechtsverbindlichen Teile der Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne sowie Veränderungssperren als abfragbare Flächen dargestellt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Dieser Dienst stellt die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne) dar. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Der Darstellungsdienst "INSPIRE View Service Aachen" wird von der Stadt Aachen herausgegeben. Es handelt sich um einen OGC-konformen Web Map Service (WMS). Dieser Umfasst alle von der europäischen INSPIRE-Richtlinie betroffenen Daten, welche in der Stadtverwaltung geführt werden. Die Anforderungen werden im Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) festgehalten. Der Inhalt und die Zusammensetzung der Layer basiert auf der entsprechenden Handlungsempfehlung der „AG Geokom.NRW“ und den dort genannten rechtlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Verbreitung. Die Darstellung und Sachinformationen der Layer richten sich nach der in der INSPIRE-Richtlinie geforderten Parametern. Für eine passendere Visualisierung empfiehlt sich die Nutzung des Geodatenportals der Stadt Aachen. Alle Daten werden unter einer OpenData-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht, welche eine nachträgliche Bearbeitung untersagt.
Der WMS "INSPIRE View Service Wuppertal" ist ein von der Stadt Wuppertal betriebener OGC- und INSPIRE-konformer Darstellungsdienst für diejenigen Geodaten der Stadt Wuppertal, die unter die Regeln des Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) fallen. Die Kriterien hierfür sind: Raumbezug, elektronische Form, thematische Zugehörigkeit zu einem INSPIRE-Thema, Überlappung mit INSPIRE-Datenschema, rechtliche Verpflichtung zur Sammlung oder Verbreitung der Daten. Der Dienst wird im Zuge der sukzessiven Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU bei der Stadt Wuppertal häufig, aber nicht regelmäßig, überarbeitet und inhaltlich erweitert. Der Aufbau des Datenangebotes orientiert sich an der jeweils aktuellsten Version des Dokuments "Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE), Umsetzung in NRW: Handlungsempfehlung für die Kommunen", das von der AG Geokom.NRW, einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW, herausgegeben wird. Der Dienst unterstützt für alle Kartenlayer punktuelle, ggf. themenübergreifende getFeatureInfo-Anfragen. In technischer Hinsicht ist der Dienst eine INSPIRE-konforme Fassade für den WMS "GeoPortal Wuppertal öffentliche Daten", der ein deutlich breiteres Angebot an Geodaten, die das Stadtgebiet von Wuppertal betreffen, bereitstellt. Die vom Dienst dargestellten Geodaten unterliegen unterschiedlichen Open-Data-Lizenzen (CC BY-ND 4.0, CC BY 4.0).
NB-GDIKOM-B für Geodatendienste (Der Geodatendienst ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen, dabei gelten für die übermittelten Daten die Nutzungsbeschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Jede darüber hinausgehende weitere Verwertung ist generell vertrags- und kostenpflichtig. Eine Einbettung von Leistungen des Dienstes in private und behördliche Internetseiten oder -anwendungen mit Hinweis auf dessen Herausgeber ist davon ausgenommen, hierfür gilt lediglich eine Anzeigepflicht.)
Die Bebauungsplanübersicht enthält die Umringe aller im Verbandsgebiet liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzt um die Attribute, die durch die INSPIRE-Richtlinie gefordert sind. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen als PDF.
Hier erhalten Sie die Flächennutzungspläne von Niederkrüchten, Grefrath, Tönisvorst und Viersen. Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Dienste sind tagesaktuell.
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve werden voll-vektoriell erfasst und stehen im Standard XPlan (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Hier sind die Pläne, die sich in der Aufstellung befinden einsehbar. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.