Das Vorbehaltsnetz dient dazu, ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Straßennetz sicherzustellen. Es beinhaltet das Straßennetz der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), der Hauptverkehrsstraßen sowie der Vorfahrtstraßen im Stadtgebiet. Das Vorbehaltsnetz bildet somit die vorhandenen Vorfahrtstraßen ab
Darstellung von Verkehrsthemen im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet: klassifiziertes Straßennetz, Verkehrsentwicklungsplan und durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), bestehende und geplante Radwege sowie -routen mit Knotenpunkten, Linien des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen und Bahnhöfen.
Straßenverzeichnis der Stadt Gelsenkirchen mit folgenden Informationen zu jeder Straße: Straßenname, Straßenschlüssel, Stadtteil, PLZ, Suchgitter, Lage im Straßennetz. Straßen, die durch mehrere Ortsteile/PLZ-Gebiete verlaufen erscheinen mehrfach in der Tabelle. Liefert eine Übersicht über den Anfang und das Ende der Straße und die Ortsteile die sie durchläuft
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Straßenkarte Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Übersichtskarte Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000. Sie beinhaltet die Darstellung aller Autobahnen und Straßen in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Angaben ihrer gesetzlichen Klassifizierung. Zusätzlich sind der Straßenkarte Entfernungsangaben im Straßennetz zu entnehmen. Ergänzend wird dem Kartennutzer auf der Rückseite der Straßenkarte für das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ein Verzeichnis aller Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt.
Die Physische Karte BW 1:500 000 präsentiert in maßstabsbezogener Auswahl Siedlungen (größer 3000 EW), das Straßennetz - ab Landesstraßen aufwärts -, Eisenbahnen, Gewässer, die Landesgrenze, Schummerung und farbige Höhenschichten. Die Daten sind als georeferenzierte Rasterdaten (Farbkombi) gekachelt, als Rechteck oder Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem in maximal 200 Linien/cm, d.h. 512 dpi verfügbar.
Zentrale Information des Stadtplans ist das Straßennetz mit Straßennamen (häufig ergänzt durch einzelne Hausnummern), die Bebauung, Grünflächen und Gewässer. Wichtige Punkte wie Verwaltungsgebäude, kulturelle Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten etc. werden mit Hilfe bildhafter Piktogramme hervorgehoben. Ergänzt wird der Stadtplan durch die Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs. Der Maßstabsbereich von Stadtplänen liegt meist zwischen 1:10.000 und 1:25.000. Dichte Innenstadtbereiche werden teilweise auch in größeren Maßstäben auf separaten Detailkarten gekennzeichnet.
Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote – hier erhalten Sie Informationen für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen. Für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen gilt ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Es werden vor allem die gemeldeten Daten der zuständigen Obersten Landesbehörden genutzt. Diese werden jährlich vom Statistischen Bundesamt angefragt. Da meist nur Daten zu anerkannten und/oder geförderten Beratungsstellen in den Landesbehörden bekannt sind, werden die gemeldeten Angaben durch eigene Internetrecherchen erweitert. Der Berichtszeitpunkt umfasst den Stand von Oktober 2019. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Statistischen Bundesamt kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.