Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Der Datensatz umfasst die Standorte von (Stand 04/2026) 9 als Punktgeometrien modellierten von der Stadt Wuppertal bereitgestellten im Sommer öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Stadt Wuppertal und ihre Betriebe und Gesellschaften betreiben zur Anpassung an den Klimawandel den Aufbau eines Netzes solcher Trinkwasserbrunnen. Die Standorte der Trinkwasserbrunnen wurden auf großmaßstäbigen Karten und Luftbildern manuell mit einer Genauigkeit von einigen Metern digitalisiert. Die Aktualisierung der Daten erfolgt jeweils zeitnah nach Kenntnis der Inbetriebnahme neuer Trinkwasserbrunnen durch das Ressort 307 Klima und Nachhaltigkeit. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.