In diesem Dienst wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmenpläne für die WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) im Wupperverbandsgebiet dokumentiert. Unterschieden wird nach der Einstufung der Machbarkeit der jeweiligen Maßnahme im Jahr 2000 sowie nach dem Stand der Umsetzung in den Folgejahren. Ab einem Maßstab von 1:20.000 werden die zu den Maßnahmen gehörigen Piktogramme eingeblendet. Zusätzlich sind die Gebiete der drei Planungseinheiten im Einzugsgebiet der Wupper dargestellt.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
An sieben Stationen wurden Strandschnecken (Littorina littorea) bei Niedrigwasser gesammelt. Sechs der Stationen werden im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) untersucht. Ebenso beibehalten wurde die Station Dornumer-Accumersiel Hafen, die seit 2008 beprobt wurde. Die Littorinen wurden entsprechend der OSPAR-Richtlinien untersucht. Entsprechend dem Klassifikationssystem für biologische Effekte der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden auf der Basis des bei der Strandschnecke ermittelten ISI fünf ökologische Zustandsklassen beschrieben. Im Bericht sind die genauen Ergebnisse zu lesen.“
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
„Anlass und Aufgabe: Im Rahmen der jüngsten trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde beschlossen, den Wattenmeerplan weiterzuentwickeln und die gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen der o. g. EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu berücksichtigen und so weit möglich auch zu implementieren. Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe des vorliegenden Berichtes, die derzeit im Rahmen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geltenden Qualitätsziele bzw. Referenzbedingungen und den Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren der relevanten Qualitätskomponenten für die Übergangs- und Küstengewässer darzustellen. Weitere Aufgabe ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Instrumentatrien/Plänen und mögliche Synergien die sich daraus ergeben aufzuzeigen. Dabei wurde auf die nach WRRL biologischen Komponenten fokussiert, die weiteren Qualitätskomponenten Hydromorphologie und die allgemeine Physiko-Chemische Komponente haben ‚lediglich’ eine unterstützende Funktion für die Beurteilung des ökologischen Zustands, der im wesentlichen über die vorrangigen biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, und sind daher hier nicht vertieft betrachtet worden. Das gilt auch für den Aspekt ‚chemischer Zustand’ nach WRRL. Die Bestimmung des chemischen Zustands ist durch eindeutige Umweltqualitätsnormen, das heißt durch bestimmte maximale Stoffkonzentrationen festgelegt, die durch Kommission und EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten verbindlich definiert sind. Das Problem der verschiedenartigen Bewertungsverfahren wie bei den biologischen Qualitätskomponenten stellt sich hier somit nicht. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Interreg IIIB-Projektes HARBASINS ‚Harmonised River Basins Strategies fort he North Sea’ erstellt. […]