Die Einzelattribute des Original-Datenbestandes der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Fließgewässer - wurde hier aus Darstellungsgründen zusammengeführt.Der Datenbestand setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern:• WRRL-Gewässernetz (Stand 2013)• WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016)• Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016)• Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014)
Flächen der GR-Gebiete (schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung) mit Differenzierungsmöglichkeit nach laufenden und abgeschlossenen Projekten sowie Kern- und Projektgebieten.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
„Am 3.Mai 2005 wurde die Fa. Aqua-Marin mit der Probenahme und –auswertung der seit 1998 untersuchten TMAP-Stationen T5 – T8 auf der Lütetsburger Plate zwischen Norderney und Hilgenriedersiel beauftragt. Die Ausführung der Freiland- und Laborarbeiten fand umgehend im Mai statt, die Ergebnisse sind Gegenstand dieses Kurzberichtes.“
„Am 3. Mai 2005 wurde die Fa. Aqua-Marin mit der Probenahme und –auswertung der seit 1998 untersuchten TMAP-Stationen T5 – T8 auf der Lütetsburger Plate zwischen Norderney und Hilgenriedersiel beauftragt. Die Frühjahrsbeprobung fand im Mai statt und die Ergebnisse wurden im Kurzbericht vom Juni 2005 dargestellt. Die Herbstbeprobung fand im September statt und die Ergebnisse sind Gegenstand des vorliegenden Kurzberichtes.“
Luftsichtbare Passpunkte (LuPa) sind in Luftbildern deutlich erkennbare und zur Auswertung am photogrammetrischen Auswertestationen gut einstellbare Punkte, für die Koordinaten im geodätischen Landeskoordinatensystem vorliegen. Durch photogrammetrische Auswertung können für die LuPa Koordinaten im jeweils projektbezogenen photogrammetrischen Koordinatensystem bestimmt werden. LuPa ermöglichen so den Übergang in das geodätische Landeskoordinatensystem.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
SAPOS-Daten sind Daten, die auf SAPOSReferenzstationen als Satellitensignale empfangen und zusammen mit weiteren beschreibenden Daten (Metadaten) über die Referenzstationen den Nutzern von SAPOS in aufbereiteter Form und in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden. SAPOS-Daten können Informationen einer Vernetzungsberechnung enthalten bzw. in einer Vernetzungsberechnung generiert werden. Mit den über unterschiedliche Übertragungsmedien und -techniken bereit gestellten SAPOS-Daten können GNSS-basierte Positionsbestimmungen in unterschiedlich definierten Servicebereichen (SAPOS-Dienste) wesentlich genauer als mit der Nutzung des unkorrigierten GNSS durchgeführt werden. Mit den SAPOS-Daten werden folgende SAPOSDienste realisiert: - SAPOS EPS Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS GPPS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service Neben den SAPOS-Diensten werden SAPOS-Daten in Form von unveränderten Echtzeit-Datenströmen inkl. Metadaten einzelner SAPOS-Referenzstationen öffentlichen und privaten Institutionen für SAPOS-basierte eigene Dienste zur Verfügung gestellt.
Die aktuell 16 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Referenzstationspunkte (RSP) realisieren den einheitlichen geodätischen Raumbezug. Die Realisierung mit Hilfe geodätischer Bezugsgrößen basiert auf den zentral aufbereiteten Daten der RSP (SAPOS-Daten). Der Nachweis der geodätischen Bezugsgrößen erfolgt in AFIS. Als rein geometrische Deutung des Referenzstationspunkt ist eine eindeutig definierte Stelle des festen Antennenträgers zu betrachten, auf welche die 3D-Position bezogen ist. Der Bezugspunkt des RSP darf nicht als Teil der Antenne definiert sein. Zusätzlich werden von der Zentralen Stelle SAPOS für jeden Referenzstationspunkt SiteLogs im IGS-Standard, die Kalibrierwerte der Antennen im ANTEX-Format sowie die amtlichen Koordinaten einschließlich Historie im ETRF-Format geführt und bereitgestellt.