Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
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Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
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Dieser Datensatz beinhaltet die Rettungspunkte des Fachdienst Bevölkerungsschutz und der Kreisleitstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen. Damit verletzte Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer den Rettungskräften ihren Standort im Wald präzise angeben können, wurden über 100 Notfallpunkte mit genauen Standortdaten montiert. Die Standortangabe findet eine in Not geratene Person im Wald auf einheitlichen DIN A4-großen Hinweistafeln mit roter Umrandung. Bei den Standortkoordinaten (zum Beispiel: RE 789-268) handelt es sich um die Abkürzung für den Kreis Recklinghausen sowie eine sechsstellige Nummer, die bei einem Notruf angegeben werden müssen. Der Einsatzleitrechner kann der Feuerwehr und den Rettungsdiensten den Standort des Hilfesuchenden auf dem Bildschirm anzeigen und eine genaue Anfahrtsbeschreibung zum Einsatzort liefern.
Im Kreis Recklinghausen gibt es Notfall-Infopunkte, die im Falle eines längeren Stromausfalls besetzt werden. Dort können Bürger Notrufe aufgeben, wenn die Telefone nicht mehr funktionieren.