Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (eine Hecke, eine Baumgruppe). Großräumige Schutzgebiete werden nach dieser Kategorie nicht ausgewiesen. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) wurden Daten aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen übernommen, die innerhalb des Projekts „Digitaler Landschaftsplan“ beim RVR aufbereitet wurden. GLB fehlen dort, wo noch keine Landschaftspläne aufgestellt wurden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
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Projektdatenbank, in der alle Haldenstandorte dargestellt sind, die sich aktuell oder zukünftig im Eigentum des RVR befinden. Jeder Haldenstandort wird als eigene Geometrie dargestellt. In Abhängigkeit des gewählten Datensatzes wird jeder Haldenstandort entweder als Punktgeometrie oder als
Die Geodaten und sämtliche hinterlegten Informationen, einschließlich der verlinkten Daten auf Netzlaufwerken, sind ausschließlich für den RVR-internen Dienstgebrauch bestimmt und dürfen nicht gewerblich und ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt werden.
Projektdatenbank, in der alle Haldenstandorte dargestellt sind, die sich aktuell oder zukünftig im Eigentum des RVR befinden. Jeder Haldenstandort wird als eigene Geometrie dargestellt. In Abhängigkeit des gewählten Datensatzes wird jeder Haldenstandort entweder als Punktgeometrie oder als
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019)(ehemals gewerblich/industriell genutzte Flächen mit und ohne Bebauung). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung erfüllt und ob sie für eine solare (Zwischen-)Nutzung zur Verfügung stehen kann.
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Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
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Freiflächen-Solarenergieanlagen zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie nicht auf einem Gebäude, an einer Fassade oder einer einem anderen Zweck dienenden baulichen Anlage (z.B. Lärmschutzwand), sondern auf oder über einer freien Fläche aufgestellt sind. Aus diesem Grund sind Gebäude aus der Betrachtung von Freiflächenpotenzialen auszuschließen.
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Dargestellt werden mögliche Standorte für Floating-PV-Anlagen auf stehenden, künstlichen und erheblich veränderten Gewässern (Abgrabungsgewässer, ausgebaute, stehende Gewässer z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer, Seen, Teiche, naturnahe-, stehende Gewässer) außerhalb von Naturschutzgebieten mit einem 40-Meter Abstand zum Ufer.
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