Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS von der deutschen Landesvermessung digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualität aufgebaut und/oder vorgehalten. Ein DGM ist ein digitales, numerisches Modell der Geländehöhen und -formen. Es beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche, Gewässern und der Luft. Das DGM1 ist eine regelmäßig verteilte Punktmengen mit gleichem rechtwinkligen Abstand zueinander in 1m-Gittern. Grundlage für die digitalen Geländemodelle bilden regelmäßig oder unregelmäßig, oder auch linienförmig angeordnete, 3D-Punktmengen, die die Geländeformen der Erdoberfläche repräsentieren. Digitale Geländemodelle werden zum Beispiel zur Herstellung von Orthophotos, bei Planung von großflächigen Bauvorhaben, für Feldstärkeberechnungen für Sendernetzplanungen, für Einsehbarkeitsuntersuchungen, zur Ableitung von Immissionsausbreitungsmodellen zum Beispiel im Lärmschutz, für Flugsimulationen, für Untersuchungen von Hochwasser- und Windeinflüssen oder bodenkundliche Reliefanalysen und für die Ableitung von Höhenlinien verwendet.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist eine topographische Karte im Maßstab 1:50 000. Inhalt der DTK50 sind: Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, Einzelgebäude (nur in Industriegebieten), Höhenlinien, Schriften usw. Die Karteninhalte sind wegen des kleineren Maßstabes nicht mehr vollständig dargestellt. Die Graphik der DTK50 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK50 der AdV. Die DTK50 eignet sich als Grundlage fachlicher Planungen für Gebiete mit größerer Ausdehnung wie z.B. für Landkreise. Weitere Informationen zur DTK50 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK50 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
„Aus verschiedenen Anlässen und unter verschiedensten Fragestellungen sind in Teilbereichen der Emsmündung Bestandsaufnahmen der Bodenfauna durchgeführt worden: Von niederländischer Seite seit den 70er Jahren im Zusammenhang mit der Einleitung veenkolonialer und industrieller Abwässer, ferner wegen der deutschen Dollarthafen-Planungen, der Wärmezufuhren durch Emszentrale, wegen Hafenbauten und Baggervorhaben; auf deutscher Seite erfolgten Kartierungen seit den 50er Jahren; in der Leybucht z. B. veranlasst durch Eindeichungspläne. Als beteiligte Institutionen sind neben dem NLÖ-Forschungsstelle Küste zu nennen: Universität Oldenburg; Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (Bremerhaven), ARSU (Oldenburg). Bei Eingriffsplanungen hat sich wiederholt gezeigt, dass erheblicher Bedarf für eine zusammenhängende Darstellung der Faunenverteilung im gesamten Emsästuar besteht. Deshalb wurde 1985 zwischen dem NLW- Forschungsstelle Küste und dem Dienst Getijdewateren des niederländischen Rijkswaterstaat (heute: Rijksinstitut voor Kust en Zee, Labor Haren) vereinbart, gemeinsam auf eine solche Gesamtdarstellung hinzuarbeiten. Für die Wattflächen der deutschen Seite sind die Daten auf dem Stand von 1987 zusammenfassend dargestellt worden. Noch unbearbeiteten Wattflächen im Außenbereich der Emsmündung wurden bis 1989 in mehreren Sommern abschnittsweise kartiert, nach Westen bis zur Rottumer Wattscheide (durch Rijksinsitut voor Kust en Zee), nach Osten bis zur Juister Wattscheide (durch NLÖ-Forschunggstelle Küste). Die Rohdaten über Zusammenfassung, Besiedlungsdichte und Biomasse der Bodenfauna sind für die geplante Gesamtdarstellung verfügbar. Ziel: Bereitstellung einer grenzüberschreitenden Übersicht der Bodenfauna, die alle Salzgehaltsbereiche vom Meerwasser über die Brackwasserzonen bis zum gezeitenbeeinflussten Süßwasser erfasst; Grundlage zur Beurteilung von Eingriffen; Vervollständigung der Erfassung niedersächsischer Wattenbiotope.“
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist eine detailgenaue, aktuelle topographische Karte im Maßstab 1:25 000. Inhalt der DTK25 sind alle Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, generalisierte Einzelgebäude, Höhenlinien, Schriften usw. Die DTK25 ist für ganz Bayern mit gleicher Detailschärfe und einer Aktualität von weniger als 1 Jahr verfügbar. Die Graphik der DTK25 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK25 der AdV. Die DTK25 eignet sich als Grundlage für detaillierte fachliche Planungen z.B. als Hintergrundkarte. Weitere Informationen zur DTK25 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK25 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennug 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Das Onlineportal „Geothermie in NRW – Standortcheck“ gibt Auskunft über die Untergrundverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zur Planung geothermischer Anlagen. Der Standortcheck liefert Informationen zu geothermischen Potenzialen des oberflächennahen, mitteltiefen und tiefen Untergrundes sowie weitere relevante Daten für die Vorplanung. 10.000 prognostische geologische Schichtverzeichnisse sowie an Bohrkernen ermittelte Wärmeleitfähigkeiten erlauben es, Erdwärmesonden bis in 1.000 Meter Tiefe zu bemessen. Darüber hinaus ermöglicht ein Planungstool die Berechnung der am jeweiligen Standort benötigten Sondenlänge. Bei geplanten Geothermievorhaben, die höhere Temperaturen benötigen, gibt das Onlineportal bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe Auskunft über die Verbreitung, Tiefenlage und Mächtigkeiten von Kalksteinschichten. „Geothermie in NRW – Standortcheck“ befindet sich im Aufbau und deckt hinsichtlich der mitteltiefen und tiefen Geothermie derzeit noch nicht die gesamte Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ab.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.