Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Umweltüberwachung Umweltüberwachungseinrichtungen Daten bereit. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2025.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Koordinaten der Untersuchungsflächen in den Monitoringprogrammen Bodendauerbeobachtung und Humusmonitoring gerundet.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Umweltüberwachung Umweltüberwachungseinrichtungen Daten bereit. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2025. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Koordinaten der Untersuchungsflächen in den Monitoringprogrammen Bodendauerbeobachtung und Humusmonitoring gerundet.
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Umweltüberwachungseinrichtungen der Umweltverwaltung NRW in der INSPIRE Datenstruktur. Die Koordinaten der Messstellen der Monitoringprogramme Humusmonitoring und Bodendauerbeobachtung wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf 1 km gerundet. Stand der verwendeten Daten: 14.10.2022.
Dieser Dienst stellt geologisch bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen dar (GDU-Bürgerversion). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 km großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und enthält zusätzlich die Raster-Planquadrate.
Dieser INSPIRE-Downloaddienst stellt Daten geologisch bedingter Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen bereit (GDU-Bürgerversion). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und enthält zusätzlich die Raster-Planquadrate.
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.
Aktualität der Daten:
seit 13.10.2023 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die hier ausgewiesene Ressource verweist auf die Infrastrukturflächen (Versorgungsgebiete) der Thyssengas GmbH. Das deutsche Ferngasleitungsnetz zählt zur sog. kritischen Infrastruktur (KRITIS). Zur Vermeidung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird gemäß §13 Abs. 1 INSPIRE-Richtlinie von einer Veröffentlichung des Leitungsnetzes abgesehen. Die hier angebotenen Infrastrukturflächen kennzeichnen die Einzugsgebiete der Thyssengas GmbH auf kommunaler Ebene in Form generalisierter Gemeinde-Polygone. Detaillierte Auskünfte über den Leitungsverlauf der Thyssengas GmbH können bei berechtigtem Interesse (z. B. Bauvorhaben) über das zentrale Portal für Bau- und Planungsanfragen (BIL) angefragt werden.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
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