Die Physische Karte BW 1:500 000 präsentiert in maßstabsbezogener Auswahl Siedlungen (größer 3000 EW), das Straßennetz - ab Landesstraßen aufwärts -, Eisenbahnen, Gewässer, die Landesgrenze, Schummerung und farbige Höhenschichten. Die Daten sind als georeferenzierte Rasterdaten (Farbkombi) gekachelt, als Rechteck oder Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem in maximal 200 Linien/cm, d.h. 512 dpi verfügbar.
Die Reliefkarte 1:600 000 zeigt die Landesfläche BW in Form einer Schummerung. Eine Schummerung ist eine Flächentönung, mit der ein räumlicher Eindruck der relativen Höhenunterschiede des Geländes erzeugt wird. Die Schattierungen entstehen durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die Daten sind als georeferenzierte Rasterdaten in 4 Ebenen (Ortsnamen, Gewässerkontur, Gewässerfläche und Schummerung) und als Farbkombi gekachetl, als Rechteck oder Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem in maximal 200 Linien/cm d.h. 512 dpi verfügbar.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Darstellungsdienst stellt die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2008 dar. Der Dienst wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. Für die Jahre 2009 bis 2014 werden zusätzlich zu den durch das LGL beauftragten Bildfluglosen noch extern beauftragte Bildfluglose dargestellt. GetFeatureInfo gibt Auskunft über Bildflugdatum, Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Die landesweite Erfassung der Daten für die Berechnung des Digitalen Geländemodells (DGM) / Digitalen Oberflächenmodells (DOM) erfolgt seit 2022 zum dritten Mal durch Laserscanbefliegung. Dieser Dienst setzt sich aus vier Ebenen zusammen. Die Ebene "ATKIS DGM Planung Laserflüge ALS 3 ab 2022" beinhaltet die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2022. Die Ebene "ATKIS DGM Durchgeführte Laserflüge ALS 3 ab 2022" beinhaltet die Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2022. Die Ebene "ATKIS DGM Bearbeitungsübersicht ALS 3 ab 2022" zeigt die Darstellung der verfügbaren DGM km² Kacheln aus der Laserscanbefliegung (Punktdichte 8 Punkte\m²) (ALS 3) ab 2022 mit Flugdatum. Die Ebene "ATKIS DGM Kacheln" zeigt die Aktualität der verfügbaren DGM km² Kacheln mit Flugdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stadt Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Durch die Hinzunahme der Flurstücksinformationen aus ALKIS werden in der Digitalen Topographischen Karte 1:5 000 (DTK5) Eigentumsstrukturen dargestellt. Eine rechtsverbindliche Aussage zu Grenzverläufen kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die DTK5 stellt die Erdoberfläche ohne maßstabsbedingte Generalisierung mit allen wesentlichen Einzelheiten geometrisch exakt dar. Die Darstellung beruht auf dem Signaturenkatalog der DTK10 und wurde für den Maßstab 1:5 000 entsprechend angepasst (Vergrößerung und Signaturergänzungen). Dieser Dienst beinhaltet die farbig kombinierte Darstellung aller Layer vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.