Der Datensatz umfasst die für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen freigegebenen echten und unechten Einbahnstraßen im Stadtgebiet von Wuppertal als Auszug aus dem Wuppertaler Verkehrsmodell. (Bei einer unechten Einbahnstraße ist die Einfahrt in die Straße nur aus einer Richtung erlaubt, innerhalb der Straße sind aber beide Fahrtrichtungen zulässig.) Das Wuppertaler Verkehrsmodell ist ein Knoten-Kantenmodell des Straßennetzes, die eigentlich flächenhaften Einbahnstraßen werden in diesem Datensatz daher in vereinfachter Weise durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen repräsentiert. Die zulässige Fahrt- bzw. Einfahrtrichtung ist dabei der Laufrichtung der Liniengeometrien entgegengesetzt. Die geometrische Lage der Knoten des Verkehrsmodells wurde im Jahr 2015 auf die Digitale Grundkarte DGK abgestimmt. Als Hintergrundkarte für eine Visualisierung des Datensatzes können daher alle großmaßstäbigen Wuppertaler Geobasisdaten verwendet werden. Der Datensatz der radverkehrsfreien Einbahnstraßen ist eine Teilmenge des Datensatzes „Einbahnstraßen Wuppertal“, der sämtliche echten und unechten Einbahnstraßen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. Er wird zusätzlich erzeugt, weil im thematischen Kontext „Radverkehr“ ein Bedarf nach dieser vorab gefilterten Variante besteht. Die gelegentlichen Aktualisierungen des Datenbestandes werden bei Bedarf durch Änderungsmitteilungen des Ressorts Straßen und Verkehr an das Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten angestoßen und dort zeitnah in den Datenbestand eingearbeitet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Auf unserer interaktiven Karte sehen sie alle geplanten und umgesetzten Radverbindungen in Köln. Grüne Verbindungen stehen für eine gemischte Führung von Rad- und motorisierten Verkehr. Gelbe Verbindungen bedeuten eine separate Führung des Radverkehrs.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie stellt die Bereiche dar, in denen die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht durch Schienenverkehr überschritten werden.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie stellt die Bereiche dar, in denen die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht durch Straßenverkehr überschritten werden.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Um die Planung des kürzesten geeigneten Fahrweges zu erleichtern, stellt der Kreis Kleve das Geoportal Straßenverkehr Kreis Kleve mit dem Positivnetz zur Verfügung. Weiterhin sind noch die von den Kommunen im Kreis Kleve geführten Haltestellen verfügbar.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal - Straßenverkehr im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal – Straßenverkehr im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Duisburg verfügt über ein flächendeckendes Radverkehrsnetz, dass im kompletten Stadtgebiet ausgeschildert ist. Die Wegweisungen wurden 2020/2021 komplett überarbeitet. An vielen Stellen sind, zusätzlich zu den Wegweisung, auch die Hauptziele mit Entfernungsangaben ausgewiesen. Radfernrouten, die über das Duisburger Radverkehrsnetz verlaufen, sind jeweils mit der entsprechenden Symbolplakette auf der Wegweisung zu finden.
Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.