Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar.
Bereiche in denen Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Die Umlegung ist ein gesetzlich (nach dem BauGB) geregeltes Bodenordnungsverfahren. Es sollen so Grundstücke geschaffen werden die für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Weiter Informationen auf www.duisburg.de/micro/stadtentwicklung/umlegungsausschuss/index.php
Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei Wahlen. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlraum zur Stimmabgabe eingerichtet. Das Aachener Stadtgebiet ist bei Wahlen in 161 Stimmbezirke unterteilt. Eine Gemeinde bestimmt selber, welche und wie viele Stimmbezirke gebildet werden. Dabei soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Stand der Daten: März 2017
Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de