Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entsprechend dem AdV-Produktstandard für die DTK50 (www.adv-online.de) in der Ausprägung: einzellayer. Der Dienst liefert 26 Einzellayer.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ATKIS-BDLM geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands gemäß der GeoInfoDok 7.1.2 (https://www.adv-online.de) bereit. Die Geometrien werden in OGC-konforme SimpleFeature (SF) Geometrietypen überführt. Der Dienst kann somit in allen gängigen GIS-Clients verwendet werden. Darüber hinaus kann er durch die SimpleFeature-Ausprägung der Geometrien in automatische (Geo)Prozesse integriert werden.
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Jedes Jahr erfolgt eine Bildflugplanung, bei der unterschiedliche Kundenwünsche und Anforderungen berücksichtigt und zusammengefasst werden. Dieser Dienst liefert die geplanten Losabgrenzungen des nächsten Bildflugjahres für die Bildflüge zur Produktion der Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung. Folgende Attribute können abgerufen werden: Losnummer, Bodenauflösung, Kamera, Bildflugdatum, Auftraggeber, Mitteilende Stelle, Hersteller, Aufbewahrer, Verwendungszweck.
Mit dem Klimawandel steigt die Häufigkeit von Starkregenereignissen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern bietet verschiedene Instrumente an, um sich an die Folgen des Klimawandels vor Ort anzupassen. Dieser WMS zeigt bayernweit die dezentralen Wasserrückhaltemaßnahmen, die mit Hilfe der Ländlichen Entwicklung seit 2015 entstanden sind.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung".
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK 10) präsentiert die Inhalte des Basis-DLM und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalog 1:10 000 (SK10) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen). Der Dienst setzt sich aus 28 Einzelebenen zusammen. Sichtbar im Maßstabsbereich größer 1:100 000
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).