Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Hydro-Netzwerk die aus ATKIS Basis-DLM abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de - Für den Zugang zu dem Dienst benötigen Sie eine Kennung und ein Passwort. Diese Zugangsdaten erhalten Sie über den Kundenservice.".
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Hydro-Physische Gewässer die aus ATKIS Basis-DLM abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de - Für den Zugang zu dem Dienst benötigen Sie eine Kennung und ein Passwort. Diese Zugangsdaten erhalten Sie über den Kundenservice.".
Dieser Web Map Service ist ein gekachelter Kartendienst zur schnelleren Anzeige, welcher als Datengrundlage die digitalen farbigen Orthophotos (Luftbilder) mit der Bodenauflösung von 20cm vom Gebiet Brandenburg mit Berlin hat. Dieser Web Map Service ist ein kaskadierter WMS zusammengesetzt aus den WMS DOP-Brandenburg und der Fernerkundungsdaten „Sentinel-Europe“ des BKG.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Der Dienst beinhaltet Flurstücke mit Flurstücksnummern und Grenzzeichen, Gebäude, Bauwerke und Bauteile sowie die Tatsächliche Nutzung. Die Darstellung ist für den Maßstab 1:1000 optimiert. Die Darstellung erfolgt nach dem ALKIS-Signaturenkatalog 2.1.0 der AdV. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt. Weitere Informationen unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/kataster/alkis.html
Dieser Datensatz stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg aus dem ALKIS Quellmodell im INSPIRE-Zielmodell dar. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike von entzerrten Luftbildern, die alle sichtbaren Objekte und Sachverhalte zum Zeitpunkt der Aufnahme maßstabsgetreu abbilden. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) genutzt. Ab dem Befliegungsjahr 2011 sind die DOP10-Daten verfügbar, mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021, für die keine DOP10-Daten vorliegen. Generell werden die DOP-Daten ab 2020 im TrueDOP-Verfahren erstellt, was eine verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Darstellung der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte in hoher Qualität gewährleistet. Sie entstehen aus orientierten Luftbildern und einem berechneten Oberflächenmodell und werden als Mosaike zur Verfügung gestellt. Die Bodenauflösung beträgt 0,10 m x 0,10 m. Die Bilder sind in Farbausführung mit Infrarotkanal sowie als Graustufenbilder in verschiedenen Kanalzusammensetzungen erhältlich. Die Standardauslieferung erfolgt im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung); eine Umwandlung in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die DOP10-Daten sind nicht flächendeckend verfügbar – die Verfügbarkeit kann über den Geobroker geprüft werden.
True Orthophotos (TrueDOP) sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell abgeleitet und als Mosaike bereitgestellt. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 0.2 m x 0.2 m. Die Farbbilder mit Infrarotkanal und die Graustufen-Bilder sind in verschiedenen Kanalzusammensetzungen verfügbar. Die Auslieferung erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Höhe (Höhenlage - Gitter-Coverage) für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Digitalen Geländemodells mit Gitterweite 1m (DGM1) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Dieser Web Map Service stellt die historischen digitalen Verwaltungsgrenzen des Landes Brandenburg dar. Der älteste Datensatz stammt aus dem Jahr 1949 und enthält die Landes- und Kreisgrenze. Aus dem Jahr 1953 werden die Bezirks- und Kreisgrenzen des Landes Brandenburg ausgeliefert. Für das Jahr 1990 und 2002 sind die Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen abrufbar. Ab dem Jahr 2009 gibt es jährliche Datenstände für die Amtsgrenzen, Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Ortsteilgrenzen, Landesgrenze Brandenburg, Landesgrenze Berlin, Bezirksgrenzen Berlin und für die Bundesgrenze im Land Brandenburg. Es werden ebenfalls die Namen der Brandenburger Ämter, Gemeinden, Kreise und Ortsteile sowie der Berliner Bezirke dargestellt. Ab dem Jahr 2021 enthält der Dienst die Siedlungsgebiete der Wenden und Sorben sowie die sorbischen Bezeichnungen. Der Dienst wird jährlich um den Datenbestand des Vorjahres ergänzt. Hinweise zum Dienst: Die Verwaltungsgrenzen liegen nicht für alle Jahrgänge flächendeckend vor. Dies gilt besonders für die älteren Jahrgänge. Die LGB übernimmt auf Grund der verwendeten Erfassungsvorlagen (analogen Karten, gescannte Vorlagen) und den unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben keine Gewähr in Bezug auf die Richtigkeit der Grenzverläufe sowie die Vollständigkeit der Inhalte. Eine Überprüfung der historischen Verwaltungsgrenzen fand durch die LGB nicht statt.