Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Dienst enthält die Flurkarte Kreis Wesel mit den spezifischen Ausprägungen in NRW. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Amtliche Auszüge sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.
Die Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Der Downloaddienst DTK50 ATOM-Feed ermöglicht einen kachelbasierten (16x16 km) Download dieses Kartenwerkes in 177 Einzeldateien.
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Der Downloaddienst DTK25 ATOM-Feed ermöglicht einen kachelbasierten (4x4 km) Download dieses Kartenwerkes in 1806 Einzeldateien.
Die Kreiskarten im Maßstab 1:100 000 stellen die topographische Situation mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das jeweilige Gebiet eines Landkreises dar. Das Kreiskartenwerk deckt somit die Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns mit 6 Kartenblättern ab. Der Downloaddienst DKK100 ATOM-Feed ermöglicht einen Download dieses Kartenwerkes in 6 Einzeldateien.
Das Topographische Landeskartenwerk 1:100 000 für Niedersachsen wird auch in Form von Rasterdaten angeboten. Die Rasterdaten liegen in der Standardauflösung von 200 Linien pro cm vor (508 dpi) und sind im rechtwinklig-ebenen Gauß-Krüger-Koordinatensystem georeferenziert. Jedem Bildpunkt (Pixel) ist dabei ein Rechts- und ein Hochwert zugeordnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Topographische Landeskartenwerk 1 : 50 000 ( in der Vorstufe) für Niedersachsen wird auch in Form von Rasterdaten angeboten. Die Rasterdaten liegen in der Standardauflösung von 200 Linien pro cm vor (508 dpi) und sind im rechtwinklig-ebenen Gauß-Krüger-Koordinatensystem georeferenziert. Jedem Bildpunkt (Pixel) ist dabei ein Rechts- und ein Hochwert zugeordnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Preußische Landesaufnahme bearbeitete die Erstausgabe der unter der Bezeichnung „Messtischblätter“ allgemein bekannten Topographischen Karten 1:25 000 für das heutige Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1877 bis 1889. Verfügbar sind diese überwiegend einfarbigen Blätter mit dem jeweils letzten Stand der Berichtigungen bzw. Nachträge, den die einzelnen Blätter unterschiedlich im Zeitraum 1904 bis 1943 aufweisen. Eine detaillierte Übersicht mit Angaben u. a. zum Jahr der Erstausgabe und Verfügbarkeit als einfarbiger oder mehrfarbiger Druck finden Sie auf unserer Homepage www.laiv-mv.de in der Rubrik Historische Karten.
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