Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten pro Jahr. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Geoportal des Oberbergischen Kreises; enthält die Flurkarte NRW, Luftbilder, Topografische Karten, Flächennutzungsplanung, Ortslagensatzungen, Bebauungspläne, Wasserrecht, Landschaftsplanung, Natur und Landschaft, Reitsperrgebiete, politische Grenzen, Bodenrichtwerte, Höhen und die Kreisstraßenstationierung
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1970 , gegenwärtige Aktualität unklar
In der Schriftenreihe des LÖLF wurden Kurzbeschreibungen der ausgewiesenen Naturwaldzellen sowie Ergebnisberichte zu Studien in Naturwaldzellen veröffentlicht. Diese sind unter dem Titel Naturwaldzellen I bis V erschienen. Der Band Naturwaldzellen V enthält die bis 1990 eingegangenen Nachträge.
Der Dienst Vorkaufsrecht (VOKAR) stellt die Gesamtfläche der vom Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG i.V.m. § 74 Absatz 6 LNatSchG betroffenen Grundstücke dar, und bildet das amtliche Verzeichnis derjenigen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, für die ein Vorkaufsrecht nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW besteht. Der Datenbestand wird dreimonatlich aktualisiert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Zur Beobachtung von Naturwaldzellen und der einheitlichen Erfassung der waldkundlich bedeutsamen Parameter wurde im Rahmen einer Pilotstudie eine "Anweisung für die Feldarbeiten zur Erhebung waldkundlicher Parameter im Rahmen einer Wiederholungsinventur in der Naturwaldzelle Hellberg" erstellt, die die Arbeitsgrundlage für alle weiteren Untersuchungen in den Naturwaldzellen des Landes bilden soll. Derzeit ist geplant, eine Wiederholung der Inventuren in den Naturwaldzellen alle 10 Jahre vorzunehmen. Im Anhang der Studie befinden sich Erfassungsbögen und Formulare zur Durchführung der Geländearbeit. Ausgewählte Parametergruppen sind: Bodenvegetation, Verjüngungs- und Verbißaufnahme, Strauchschicht, stehender Bestand (Erhebung der Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden) und Totholz.
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.