Der WFS gibt die Inhalte aller digital aufbereiteten großmaßstäbigen Bodenkarten landwirtschaftlicher Nutzflächen, meist im Maßstab 1 : 5.000, wieder. Dazu wurden die einzelnen bodenkundlichen Kartierprojekte (""Verfahren"") in ein weitgehend bruchfreies Gesamtpaket integriert. Weil die großmaßstäbige Bodenkarte nicht flächendeckend erstellt wurde, zeigt der WFS auch weiße, nicht kartierte Bereiche. Für diese Bereiche können bodenkundliche Informationen auf mittlerer Maßstabsebene dem WMS der BK50 entnommen werden. Bodenkundliche Informationen benachbarter Waldflächen können dem WMS/WFS der BK5 zur Forstlichen Standorterkundung entnommen werden.
Die Zukunftsinitiative -Wasser in der Stadt von morgen- (ZI) baut auf der Zukunftsvereinbarung Regenwasser und dem Masterplan Emscher-Zukunft auf. Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit dem Planungsleitbild der integralen Wasserwirtschaft und einer wassersensitiven Stadt- und Quartiersentwicklung verbunden sind. Sie hat das Ziel, die Entwicklung und Gestaltung der Emscherkommunen unter sich ändernden Rahmenbedingungen (Strukturwandel, demographischer Wandel, Klimawandel) zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.
Datensatz des IS BK 5 Übersicht zur Bodenkarte von NRW 1 : 5.000. Der Datensatz zeigt, wo in NRW großmaßstäbige Bodenkarten, meist im Maßstab 1 : 5.000, digital (vektorisiert) oder analog (gescannt und georeferenziert) vorliegen und, ob sie aus der forstlichen oder landwirtschaftlichen Standorterkundung stammen. Jedes Kartierprojekt ("Verfahren") wird mit Namen, Projektcode, Maßstab der Erhebung, Jahr der Kartierung, Liste und Bearbeitungsdatum der verfügbaren digitalen Auswertungen beschrieben und mit einer Verfahrensdokumentation verlinkt.
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.