Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbieter des Amtes für Stadtentwicklung erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet die Bauleitpläne der Stadt Oelde (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, sonstige vergleichbare Satzungen die eine Bodennutzung vorgeben).
WMS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Neuss.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss können beim Amt für Stadtplanung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden.
Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst beinhaltet alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet.
Nutzungseinschränkung: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für einer rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.
Nutzungsbedingungen:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner/-innen. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
WMS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.