Dienste im Elementarbereich nach ISCED-2011 (Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens, 2011) Ebene 0. Dieses Thema stellt Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen in NRW bereit.
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Datenserie „Schutzgebiete Aachen“ fasst die für die Stadt Aachen Inspire-relevanten Datensätze aus dem Anhang I der Inspire Richtlinie zusammen. Die Einzelnen Datensätze sind die folgenden: 1) „Baudenkmäler Aachen“, 2) „Bodendenkmäler Aachen“ und 3) „Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Aachen“. Dabei umfasst 1) die etwa 4000 Baudenkmäler welche in der Denkmalliste Teil A festgehalten werden, 2) die 45 Bodendenkmäler aus der Denkmalliste Teil B und 3) die drei Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Stadt Aachen, welche wiederum zur Denkmalliste Teil D gehören. Alle zugehörigen Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die fünf Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.