Gebiete mit geringer Reibung am Erdboden, so dass eine Kalt- oder Frischluftführung zwischen Stadt und Umland möglich ist
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Bachufer und Gleisanlagen als potentielle Bereiche für die Ablagerung von bodengefährdenden Stoffen
Betriebe und Anlagen mit hoher Wärmeemission sowie genehmigungspflichtige Anlagen lokaler und regionaler Bedeutung mit hohen und niedrigen Emissionsquellen
Abgrenzung von Flächen, die über einheitliche geländeklimatische Eigenschaften verfügen.
Altlasten nach § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), kategorisiert nach Sanierungsstand.
Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.
Standorte der Klimastationen im Herner Stadtgebiet. Messung von Lufttemperatur, relative Feuchte, Windgeschwindigkeit und -richtung.
Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.
Bundesweite Darstellung von Schallschutzbauwerken der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung entlang aller Eisenbahnstrecken der Eisenbahn des Bundes
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