In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.
Das Geoportal zeigt die Internetversorgung im Kreis Kleve, ohne die Kommune Kranenburg. Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Breitbandversorgung: - Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm - Keine Glasfaser/Gigabitversorgung - Weiße Flecken Förderung - Glasfaser Ist- und Soll-Bestand bis 2026 - Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch innerhalb der Verwaltung freigegeben. Mobilfunkkoordination: - Standorte Planung - Standorte Planung - Standorte Bestand - Standorte Deutsche Telekom - Standorte Telefonica - Standorte Vodafone - Netzabdeckung - Netzabdeckung Deutsche Telekom - Netzabdeckung Vodafone - Netzabdeckung Alle - Versorgungsmessung - Empfang Deutsche Telekom - Pegel Deutsche Telekom - Empfang Telefonica - Pegel Telefonica - Empfang Vodafone - Pegel Vodafone Der Datensatz öffentliches Eigentum von Bund und Land umfasst die Flurstücke im Eigentum des Bundes sowie im Eigentum des Landes NRW im Bereich des Kreis Kleve. Abgeleitet werden die Informationen aus dem ALKIS Datenbestand mit einer 1/2 jährlichen Aktualität. Die Informationen sind nicht öffentlich verfügbar! Das Geoportal bietet die Möglichkeit der Adresssuche, Informationsabfrage der angezeigten Adressen durch anklicken in der Karte, Verlinkungen auf Informationsseiten unter Informationen, das Drucken sowie die Möglichkeit unter Werkzeuge auf das 3D-Geoportal des Kreis Kleve zuzugreifen .
Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Karten zeigen in welchen Bereichen eine besondere Überflutungsgefährdung zu erwarten ist. Überflutungshöhe und -ausdehnung werden in den Karten durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Karten sind durch Computersimulationen auf Basis von hydrodynamischen Modellen berechnet. Sie dienen der Identifikation von Hauptfließwegen und -senken. Die Berechnungen basieren auf einem digitalen Geländemodell und berücksichtigen Topografie und Siedlungsstrukturen. Bei der hier vorliegenden stadtgebietsweiten und somit großräumigen Betrachtung von Starkregenereignissen kann sich im Einzelfall eine Überzeichnung der örtlichen Situation ergeben. Die tatsächliche Gefährdungssituation ist zuallererst von der topografischen Beschaffenheit des betroffenen Gebietes abhängig. Daneben spielt auch die örtliche Bebauungssituation ein große Rolle. Grundsätzlich werden das Kanalnetz sowie die Faktoren Versickerung und Verdunstung bei den Berechnungen standardmäßig nicht berücksichtigt. Auf Grundlage eines 1-stündigen Niederschlagsereignisses erfolgte die Berechnung für zwei mittlere statistische Ereignisse und ein Extremereignis: Seltener Starkregen: statistisch 30-jährliches Ereignis (42,8 l/m²) Außergewöhnlicher Starkregen: statistisch 100-jährliches Ereignis (52,5 l/m²) Extremregen: statistisch >> 1000-jährliches Ereignis (90 l/m²) (Niederschlagsmengen in l/m² sind gleichbedeutend mit Angaben in mm)
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
In den Planungshinweiskarten werden die bioklimatischen Belastungen innerhalb der einzelnen Stadtteile dargestellt und entsprechende Planungsempfehlungen gegeben. Die Planungshinweiskarten sind als Instrument konzipiert, um eine klimaökologische Bewertung von Flächen zu ermöglichen und so die Lebensqualität im urbanen und ländlichen Raum im Hinblick auf menschliche Gesundheit und gesunde Lebensbedingungen zu verbessern. Sie berücksichtigen insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Klima, Umwelt und den jeweiligen Nutzungskategorien. Im „Wirkraum“ (urbaner Raum) erfolgt die Bewertung der thermischen Belastung auf Grundlage der bodennahen Lufttemperatur sowie der Physiologisch Äquivalenten Temperatur (PET), die die Wärmebelastung im Außenraum misst. Während die UHI (Urban Heat Island) in der Nacht einen wesentlichen Aspekt darstellt, spielt tagsüber die gefühlte Temperatur (PET) eine zentrale Rolle. Daher wird zwischen der thermischen Belastung am Tag und in der Nacht unterschieden. Der „Ausgleichsraum“ umfasst Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder, die unabhängig von Siedlungsflächen anhand ihres Kaltluftpotenzials bewertet werden. In den Bewertungs- und Planungshinweiskarten wird jedoch insbesondere ihre stadtklimatische Funktion hervorgehoben, insbesondere ihre Rolle für den nächtlichen Kaltlufthaushalt sowie ihre Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen. Für die bioklimatische Bedeutung der Flächen im Ausgleichsraum wird zwischen der Belastung am Tag und in der Nacht über die UHI-Werte unterschieden, da die Effekte hierrüber am deutlichsten sichtbar werden.
Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).
In den Sommermonaten des Jahres 1952 wurden die sedimentbewohnenden Lebensgemeinschaften im trockenfallenden Teil des Baltrumer Watts (Gebietöstlich der Norderneyer Wattwasserscheide) untersucht und ihre Besiedlungsräume kartographisch festgehalten. Die Lageveränderungen, denen der Wattenboden in der letzten Zeit unterworfen gewesen ist, sind im gesamten Untersuchungsbereich allgemein gering. lm einzelnen wurde folgendes festgestellt: Östlich des Norderneyer Watthohen zeigt das Ostgat eine nach SSW gerichtete Aufhöhung im nördlichen und östlichen Teil der Norderneyer Wattscheide sind Anzeichen vorhanden. Ein Verlagerungsbestreben dieser Wättscheide nach 0 erscheint nicht ausgeschlossen, lässt sich zur Zeit aber noch nicht eindeutig beweisen. Im Gebiet westlich von Nessmersiler Balje und Nessmer Tief macht sich eine Abtragung des Sediments unter Ausbildung einer flachen Mulde bemerkbar. - Das Nessmer Tief ist in südöstlicher Richtung im Vordringen. – Eine fortschreitende Abflachung ist nördlich des Nordarms der Nessmersieler Balje festzustellen. Im Bereich des "Knies“ der Westbalje sind Verlagerungen zu erwarten. Der südliche Teil dieser Rinne dringt weiter nach 0 vor. Die Baltrumer Plate, im besonderen ihr nördlicher Abschnitt (ehemalige Nordfahrrinne) unterliegt einer fortschreitenden Aufhöhung und Verfestigung. – Der Einfluss der Nordbalje auf die Baltrumer Plate erscheint verstärkt. – Verlagerungstendenzen des Baltrumer Watthohen sind nicht eindeutig nachweisbar.
Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein letztmalig Ende 2019 aktualisierter, kartographisch generalisierter Stadtplan der Stadt Wuppertal und ihrer Umgebung für den Maßstabsbereich 1:10.000 bis 1:20.000. Bei der Nutzung als Hintergrundkarte für grundrisstreue Geodaten oder Positionsangaben aus Satellitennavigationssystemen entstehen wegen der Generalisierung der Amtlichen Stadtkarte Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein räumlicher Ausschnitt aus einem einheitlichen Stadtplanwerk, das bis Ende 2020 von vielen Städten und Landkreisen an Rhein und Ruhr sowie im Bergischen Land in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt wurde. Der RVR stellte hierzu das Fachverfahren "Digitales Stadtplanwerk Ruhrgebiet" mit einer zentralen Datenhaltungskomponente (Geodatenserver des RVR) bereit. Die Stadt Wuppertal leitete aus den zentral geführten Vektordaten in einem halbjährlichen Turnus Rasterdaten für das von der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal abgedeckte Gebiet ab, die für analoge und digitale Publikationen der Daten herangezogen wurden. Die nunmehr historischen Rasterdaten aus der letzten Überarbeitung werden den Nutzern in 20 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln in unterschiedlichen Farbausprägungen im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt (30 cm x 30 cm beim Ausdruck in 1:20.000). Sie sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.
Das Heft Nr. 11 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ trägt Geländebefunde und Laboranalysenergebnisse zur Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte einer aktiven Störung zusammen. Der Kleingladbacher Sprung ist eine Störung des tertiär- bis quartärzeitlichen Bruchschollensystems der Niederrheinischen Bucht. Er bildet die östliche Randstörung des Wassenberger Horstes und ist dort als eine nach Nordosten einfallende Abschiebung bekannt. Seine lang anhaltende Störungsaktivität ist seit dem späten Oberkarbon sicher belegt und reicht bis in die Gegenwart. Die Reaktivierung dieser Störung erfolgt phasenweise mit unterschiedlichen Bewegungsrichtungen. Während der sogenannten Inversionsphase in der Oberkreide bildet der Wassenberger Horst einen Graben, was dazu führt, dass der Versatz am Kleingladbacher Sprung in dieser Zeit scheinbar aufschiebenden Charakter hatte. Die Geometrie des Kleingladbacher Sprungs im gesamten Bruchschollensystem der Niederrheinischen Bucht bedingt, dass der Versatz der Störung zumindest zeitweise anteilig auch Blattverschiebungskomponenten aufwies. Die hier vorgestellten neuen Geländebefunde belegen, dass der Kleingladbacher Sprung auch im Quartär aktiv war und dabei die Jüngeren Hauptterrassen sowie unterschiedlich alte Lössprofile versetzt und die heutige Landschaftsentwicklung geprägt hat. [2020. 24 S., 8 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]