Der Band Nr. 26 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ behandelt in 11 wissenschaftlichen Beiträgen die Tiefbohrung VII in Bad Oeynhausen, die am 25.08.1973 auf den Namen Alexander-von-Humboldt-Sprudel getauft wurde. Diese Mineralwasserbohrung lieferte mit ihren begleitenden geologischen, hydrologischen und geochemischen Untersuchungen bedeutsame Erkenntnisse zur Genese und Verbreitung der Solevorkommen in Ostwestfalen. [1977. 269 S., 79 Abb., 19 Tab., 10 Taf.]
Der WMS zeigt, wo in NRW großmaßstäbige Bodenkarten, meist im Maßstab 1 : 5.000, digital (vektorisiert) oder analog (gescannt und georeferenziert) vorliegen und, ob sie aus der forstlichen oder landwirtschaftlichen Standorterkundung stammen. Jedes Kartierprojekt ("Verfahren") wird mit Namen, Projektcode, Maßstab der Erhebung, Jahr der Kartierung, Liste und Bearbeitungsdatum der verfügbaren digitalen Auswertungen beschrieben und mit einer Verfahrensdokumentation verlinkt.
Der Band Nr. 20 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Beiträge zur Hydrogeologie, die sich in vier verschiedene Arbeitsbereiche gliedern: regionale Hydrogeologie, spezielle Untersuchungen, hydrogeologische Karten sowie Mineral-, Heil- und Thermalwässer. [1974. 560 S., 88 Abb., 72 Tab., 18 Taf.]
Die Gebietsmonografie befasst sich mit der Erdgeschichte, den Böden, Lagerstätten, der Hydrogeologie, der Vor- und Frühgeschichte sowie erdgeschichtlichen Denkmälern im Weser- und Osnabrücker Bergland. Weiterhin enthält die Publikation ein weiterführendes Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie Tipps zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich vor allem an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, bietet jedoch auch geowissenschaftlichen Fachleuten einen ersten Überblick. [2003. 220 S., 59 Abb., 18 Tab., 6 Farbtaf.; ISBN 978-3-86029-932-6]
Der Band Nr. 23 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet 8 Beiträge über die Entwicklung des Geologischen Staatsdienstes im Gebiet von Nordrhein-Westfalen von 1873 bis 1973. Aufgezeigt wird die Entwicklung in den Bereichen geologische Kartierung und Landesaufnahme, Bodenkunde, Lagerstättenforschung, Hydro- und Ingenieurgeologie. Des Weiteren enthält die Monografie einen Beitrag über Publikationen, Sammlungen und Dokumentationen des Geologischen Staatsdienstes Nordrhein-Westfalen und gibt einen Ausblick auf künftige Aufgaben. [1973. 306 S., 34 Abb., 3 Tab., 11 Taf.; ISBN 978-3-86029-823-7]
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der 1. Band der dreiteiligen Gebietsmonografie über das Rheinische Schiefergebirge befasst sich mit der Nordeifel, ihrer Erdgeschichte, den Böden, Lagerstätten, der Hydrogeologie sowie mit bedeutenden Geotopen in der Region. Weiterhin enthält die Publikation ein ausführliches Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie ein Kapitel zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich gleichermaßen an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, wie auch an geowissenschaftliche Fachleute, denen das Werk einen aktuellen Überblick über die Regionalgeologie bietet. Das Rheinische Schiefergebirge wird überwiegend von Gesteinen des Erdaltertums, insbesondere aus der Devon-Zeit, aufgebaut. Insgesamt umfasst die in den Festgesteinen überlieferte Erdgeschichte rund 460 Millionen Jahre zwischen dem Kambrium und der Oberkreide. [2010. 184 S., 113 Abb., 6 Tab.; ISBN 978-3-86029-934-0]
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.