Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Flächennutzungs- und Bebauungspläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereiches Stadtplanung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz erteilt werden.
Solaratlas der Stadt Bottrop, Darstellung der Dachteilflächen nach Eignungsklassen, Photovoltaik, beschränkt auf Solarthermie übertragbar (andere Kriterien!)
Solaratlas der Stadt Bottrop 2011, Darstellung der Dachflächen entsprechend der Neigung: echte Flachdächer, Dachneigung größer 10°, Dachneigung kleiner/gleich 10°
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Ansprechpersonen erteilt werden.
Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Layout, Texte, Fotografien, Grafiken und Dateien sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Information bestimmt. Es gelten die gesetzlichen Copyright-Bestimmungen. Die Verwertung oder elektronische Verarbeitung der Inhalte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Versmold bzw. des jeweiligen Urhebers.
Der Dienst beinhaltet Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.