Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS von der deutschen Landesvermessung digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualität aufgebaut und/oder vorgehalten. Ein DGM ist ein digitales, numerisches Modell der Geländehöhen und -formen. Es beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche, Gewässern und der Luft. Das DGM1 ist eine regelmäßig verteilte Punktmengen mit gleichem rechtwinkligen Abstand zueinander in 1m-Gittern. Grundlage für die digitalen Geländemodelle bilden regelmäßig oder unregelmäßig, oder auch linienförmig angeordnete, 3D-Punktmengen, die die Geländeformen der Erdoberfläche repräsentieren. Digitale Geländemodelle werden zum Beispiel zur Herstellung von Orthophotos, bei Planung von großflächigen Bauvorhaben, für Feldstärkeberechnungen für Sendernetzplanungen, für Einsehbarkeitsuntersuchungen, zur Ableitung von Immissionsausbreitungsmodellen zum Beispiel im Lärmschutz, für Flugsimulationen, für Untersuchungen von Hochwasser- und Windeinflüssen oder bodenkundliche Reliefanalysen und für die Ableitung von Höhenlinien verwendet.
Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Sie repräsentieren die Höhenkomponente des bundesweit einheitlichen Raumbezuges. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Die Höhenwerte in Nordrhein-Westfalen unterliegen in großen Landesteilen zeitlichen Veränderungen, die z.B. durch anthropogene Einflüsse des Bergbaus hervorgerufen werden. Daher ist es erforderlich, in diesen Bodenbewegungsgebieten turnusmäßig Wiederholungsmessungen durchzuführen. Für ausgewählte Höhenfestpunkte entstehen somit Zeitreihen, die als sog. Höhenzeitfolge bereitgestellt werden. Vor Gebrauch sind die Hinweise „Wichtige Nutzerinformation zum Gebrauch der Daten aus der Höhenzeitfolgekartei in NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/festpunktinformationen/hoehenfestpunkte/nutzerinformation.pdf) dringend zu beachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Der Datensatz bildet einen landesweiten Katalog der „künstlich veränderten“, also anthropogen beeinflussten Flächen in Nordrhein-Westfalen und dient als Vorlage für die Konstruktion projektbezogener künstlich veränderter Flächen im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL). Er ist das Ergebnis einer in 2010 für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens abgeschlossenen Erhebung zur Erfassung, Abgrenzung und Typisierung von Flächen, die eine aus den Daten- und Kartengrundlagen ableitbare (Relief-)Veränderung erfahren haben. Hierbei wurden Flächen mit einheitlichen Methoden auf Basis historischer topographischer Karten im Maßstab 1:25.000 von der preußischen Uraufnahme bis zur Gegenwart, der deutschen Grundkarte 1:5.000, von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 und anhand von DGM-Daten ausgewiesen. Für die Verwendung in der IGL werden die Flächen geprüft, auf den Projektstand aktualisiert und kartographisch auf den Maßstab 1:50.000 generalisiert. Verfügbare Kartenthemen: künstlich veränderte Flächen mit einer Größe von über einem Hektar.
„Die vorliegende Untersuchung behandelt in erster Linie die nicht geklärte Überwinterung der adulten Tiere von Alderia modesta. […] Außerdem wurden Untersuchungen über die besonders durch Kälte und eingeschränktes Nahrungsangebot hervorgerufenen Anforderungen während des Winters und deren Einfluss auf populationsbiologische Parameter (Trockengewicht, Körperlänge und Reproduktion) durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Dauer der Embryonalentwicklung bei verschiedenen Temperaturen ermittelt. Einen weiteren Aspekt stellte die bisher nur lückenhaft erfasste Verbreitung von A. modesta im ostfriesischen Raum dar. Ergänzend wurde das Nahrungsspektrum der Art genauer untersucht. […] Die Verbreitung von Alderia modesta wurde von September 1990 bis August 1991 in Ostfriesland auf der Nordseeinsel Norderney und entlang der Küstenlinie zwischen der Emsinsel Hatzumer Sand und Neßmersiel stichprobenartig erfasst […]“
Mit Hilfe dieser Daten wird die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar. Wo kann Wind als natürliche Kühlung bei Sommerhitze wirken? Für das menschliche Wohlbefinden in der Stadt spielen neben den thermischen Bedingungen auch die Windgeschwindigkeiten eine entscheidende Rolle (VDI, 2020). Diese haben einen direkten Einfluss auf die PET-Werte. Winde sorgen für eine Durchlüftung der Stadt und tragen somit zur Abkühlung bei. Ein entscheidender Faktor für die Windzirkulation in städtischen Gebieten ist die Bebauung, da Gebäude die freie Strömung der Luft behindern und die Winde ablenken. Während eine gezielte Lenkung von Windströmen die natürliche Belüftung und Kühlung fördern kann, können ungünstige Windverhältnisse die Nutzung öffentlicher Räume beeinträchtigen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten dominiert eine vorwiegende Windrichtung aus Südwest (ca. 235°) in Krefeld. Aus diesem Grund wird in der Kartenanwendung die Anströmgeschwindigkeit mit 10 km/h und einer Hauptwindrichtung von 240° abgebildet. Die Auflösung beträgt 20 m.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.
Klimatope sind räumliche Einheiten, die mikroklimatisch einheitliche Gegebenheiten aufweisen. Die Ableitung der Klimatope basiert in erster Linie auf der Flächennutzung. Es werden keine Daten der landesweiten FITNAH-Modellierung verwendet, um die Klimatope einzuteilen. Das Mikroklima wird vor allem durch die Faktoren Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief sowie Vegetationsart beeinflusst (VDI 2015). Die Ausweisung der Klimatope (nach VDI 2015) erfolgte anhand der im Arbeitspaket 1 des „Handbuch Stadtklima Teil II – Methoden“ entwickelten Methode zur automatisierten Ableitung von Klimatopen aus flächendeckend vorliegenden Geodaten (GEO-NET 2014, MKULNV 2014). Als Eingangsdaten für die Ausweisung der Klimatope dienten Flächennutzungs-, Bebauungs- sowie Versiegelungsdaten. Die VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 definiert folgende unterschiedliche Klimatoptypen: Gewässerklimatop, Freilandklimatop, Waldklimatop, Klimatop innerstädtischer Grünflächen, Vorstadtklimatop, Stadtrandklimatop, Stadtklimatop , (Innen)-Stadtklimatop und Gewerbe-/Industrieklimatop. Gewerbe-/Industrieklimatope können dabei weiter in offenere und dichtere Strukturen untergliedert werden. Zusätzlich werden Bahnverkehr und Straßenverkehr in der Karte dargestellt.
„Die Verbesserung der Durchgängigkeit von Siel- oder Schöpfwerken für ungehinderten Austausch von Organismen und für die Ausbildung von Brackwasserlebensräumen ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung des ökologischen Zustands der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL. Im Gewässersystem Südstrandpolder auf Norderney wurden seit 1980 mehrere biologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Brackwasserlebensraums durchgeführt. Seit 2005 wird im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme im Sielteich während des Sommerhalbjahrs ein kontrollierter Seewasserzufluss zugelassen. Im vorliegenden Bericht wird auf Grundlage der früheren Untersuchungen die Entwicklung des Lebensraums bis zur Einführung des neuen Sielmanagements beschrieben. Die Veränderungen der physikalischen Rahmenbedingungen im Sielteich nach Veränderung des Sielmanagements wurden anhand von Wasserstands- (2007) und Salzgehaltsmessungen (2005-2006) dokumentiert. Im Sommer 2008 wurden an elf Positionen im Sielteich wasserchemische Analysen (pH-Wert, Salinität) und Untersuchungen der benthischen Makrofauna durchgeführt. Außerdem wurde anhand von Reusenfängen das Vorkommen von Fischen und vagilen Benthosarten erfasst. […]“