Landmarken sind Gebäude und Bauwerke mit herausragender Bedeutung. Diese Kategorie der 3D-Gebäudemodelle wird mit einem höheren Detailierungsgrad der Geometrie erzeugt (LoD3) und bietet genaue Dach- und Gebäudeformen. Außerdem werden fotorealistische Texturen integriert, um den Wiedererkennungswert zu steigern. Landmarks dienen zur repräsentativen Orientierung in einer digitalen Kartenumgebung.
Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.
Die Verwaltungskarte Mecklenburg-Vorpommern stellt im Maßstab 1:250 000 die administrative Gliederung des Landesgebietes bis zur Gemeindeebene auf der topographischen Kartengrundlage der Übersichtskarte 1:250 000 dar.
Der Datensatz DVG MV wird separat zum ATKIS®Basis-DLM geführt. Auf Grund der reduzierten Punktdichte und eines ausgedünnten Inhalts eignet sich dieser Vektordatenbestand besonders für Übersichtszwecke.
Das Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Mecklenburg-Vorpommern (ÖbVI MV) enthält die Adressdaten aller ÖbVI in Mecklenburg-Vorpommern.
Bei georeferenzierten Gebäudegrundrissen (Hausumringen) handelt es sich um Objekte mit georeferenzierten Umringspolygonen. Der Datenbestand enthält alle im ALKIS nachgewiesenen Gebäude (Haupt- und Nebengebäude). Die Gebäudegrundrisse werden durch zweidimensionale Punktkoordinaten der Eckpunkte/Stützpunkte und ihre Verbindungslinien beschrieben. Einziges Attribut der Objekte ist der Gemeindeschlüssel. Die Daten werden im Shape-Format abgegeben.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst verfügbar.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Die Preußische Landesaufnahme bearbeitete die Erstausgabe der unter der Bezeichnung „Messtischblätter“ allgemein bekannten Topographischen Karten 1:25 000 für das heutige Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1877 bis 1889. Verfügbar sind diese überwiegend einfarbigen Blätter mit dem jeweils letzten Stand der Berichtigungen bzw. Nachträge, den die einzelnen Blätter unterschiedlich im Zeitraum 1904 bis 1943 aufweisen. Eine detaillierte Übersicht mit Angaben u. a. zum Jahr der Erstausgabe und Verfügbarkeit als einfarbiger oder mehrfarbiger Druck finden Sie auf unserer Homepage www.laiv-mv.de in der Rubrik Historische Karten.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Digitale Verwaltungskarte 1:750 000 in einer Ausgabe mit bisheriger und künftiger Kreisstruktur nach dem Landkreisneuordnungsgesetz (Artikel 1 des Kreisstrukturgesetzes) Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.