Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Für das Geoportal des Kreises Mettmann aufbereiteter Raster-Datensatz der Amtlichen Stadtkarte 1:50000. Sie bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:40.000 und 1:75.000.
Aufbereitung der Amtlichen Stadtkarte des Kreises Mettmann zu einem Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal. Die amtliche Stadtkarte 1:15000 bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:7.000 und 1:30.000.