Der Darstellungsdienst "Verwaltungseinheiten" präsentiert Gebiete die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Höhe (Höhenlage-Gitter-Coverage) aus dem DOM1 umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Höhe (Höhenlage-Gitter-Coverage) aus dem DOM1 umgesetzte Daten bereit.
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