Das ATKIS DGM ist ein Teil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Das DGM beschreibt höhenmäßig die Erdoberfläche ohne natürliche (z. B. Vegetation) und künstliche Objekte (z. B. Bauwerke). Das DGM liegt in Form eines gleichmäßigen Rasters mit einer Rasterweite von 1m im Blattschnitt 2km x 2km vor. In das Land Brandenburg reicht ein Buffer von ca. 250m.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Das ATKIS-Basis DLM bildet die topographischen Objekte der Landesfläche von Berlin in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten, auf der Grundlage des digitalen Basis-Landschaftsmodells ab.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Hückelhoven. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) der Stadt Wassenberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.