Das landesweite Digitale Geländemodell aus dem Laserscanning 2000 - 2005 wird regional durch Terrestrisches Laserscanning, Bildflüge, UAV fortgeführt. In der Übersicht werden die einzelenen Polygone der Fortführungsflächen mit Erfassungs- und Fortführungsdatum dargestellt.
Das landesweite Digitale Geländemodell aus dem Laserscanning 2000 - 2005 wird durch vereinzelte neue Laserscanningflüge (ab 2009) punktuell aktualisiert.
Dieser Dienst stellt landesweit die Gitterlinien, Kachelnamen und Angaben zur Aktualität der Bearbeitungskacheln der Digitalen Topographischen Karten (DTK10-100) in 5 km x 5 km Quadraten zur Verfügung. Die Topographischen Inhalte der DTK10, DTK25, DTK50 und DTK100 entstehen durch unterschiedliche Ableitungen aus dem Basis-DLM. Die Aktualitätsstände der, einer DTK zu Grunde liegenden Geobasisdaten (DOP, Basis-DLM), d.h. ihr Entstehungs- oder Fortführungsstand werden durch vier Zeitpunkte für jede Kachel in der Attributtabelle angegeben: Bildflug = Datum der Befliegung zur Grundaktualisierung des Basis-DLM; Topographie = Datum der Topographischen Grundaktualisierung des Basis-DLM; Spitzenaktualität = Datum der Topographischen Spitzenaktualisierung des Basis-DLM ; RD_Herstellung = Datum der Erzeugung der Rasterdaten.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ALKIS. Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung (ETRS89/UTM) angegeben. Das Basis-DLM ist Bestandteil des ATKIS (Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems). Im Basis-DLM werden die realen Objekte der Landschaft sowie ergänzende Informationen zu Namen und Gebieten mit punkt-, linien- und flächenförmigen Objekten vektoriell modelliert. Dabei wird die Landschaft gemäß dem ATKIS Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) in Objekte strukturiert und durch Attribute differenziert. Das Basis-DLM ist zweidimensional und deckt die gesamte Landesfläche von Baden-Württemberg lückenlos ab. Ausgesuchte Objektarten (z.B. Verkehr, Infrastruktur usw.) werden mit höchster Priorität fortgeführt (Spitzenaktualität). Eine flächendeckende Grundaktualisierung erfolgt in einem dreijährigen Zyklus. Grundlage für die geometrische Erfassung der Vektordaten sind vor allem Digitale Orthophotos (DOP20 und DOP10), die Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) sowie georeferenzierte Unterlagen der jeweiligen Veränderungsverursacher (z.B. Bebauungspläne oder Straßenbaupläne). Die vorgegebene Genauigkeit von wesentlichen linearen Objekten (z.B. Straßen) liegt bei +/- 3 m. Die Lagegenauigkeit aller anderen Objekte soll mindesten +/- 15 m betragen. Mit seiner großen Informationsdichte und hohen geometrischen Genauigkeit lässt sich das Basis-DLM hervorragend für raumbezogene Fachaufgaben einsetzen. Die Definition der Inhalte (Objekt-, Attribut- und Wertearten), die Bildungsregeln und Konsistenzbedingungen sind im ATKIS®-OK Basis-DLM der AdV ( siehe www.adv-online.de). Baden-Württemberg führt die Daten im Anwendungsschema AAA AS7.1 entsprechend eines modifizierter OK Basis-DLM – BW (siehe www.lgl-bw.de)
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK10) präsentiert ungeneralisiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK10 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK10 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten verfügbar. Die Rasterdaten sind in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm d.h. 256 bis 512 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV.. Die Rasterdaten können gekachelt, in beliebigen Rechtecken oder als Polygon im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) präsentiert in generalisierter Form ausgewählte Inhalte des DLM50 und Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) entsprechend dem Produktstandard für die DTK100 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK100 ist in Form von Rasterdaten in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm, d.h. 256 bis 508 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV. Die Rasterdaten können im Blattschnitt der topographischen Karten oder als blattschnittfreie Aufbereitung im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) präsentiert in generaliserter Form ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und generalisierte Gebäudepolygone aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK25 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK25 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten verfügbar. Die Rasterdaten sind in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm, d.h. 256 bis 508 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV. Die Rasterdaten können im Blattschnitt der topographischen Karten oder als blattschnittfreie Aufbereitungen im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenten Gewässer. Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten (nicht in BW) und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.