Darstellung der flächenhaften Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh
Na´tour" nennt sich die Naturdenkmalroute für Bottrop, die mit einer Länge von insgesamt ca. 56 km das gesamte Bottroper Stadtgebiet erfasst. Entlang dieser landschaftlich reizvollen, beschilderten Route, die auf bereits bestehenden Radwegen verläuft,...
Lage aller Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Eine Sehenswürdigkeit ist ein bedeutsamer Ort, ein Gebäude oder ein Naturdenkmal, das aufgrund seiner Attraktivität oder Einzigartigkeit häufig besucht wird und eine wichtige Rolle im Tourismus spielt.
Die Schutzgebiete im Kreis Paderborn umfassen die verbindlich als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbestandteil oder Naturdenkmal geschützten Teile von Natur und Landschaft. Diese werden entweder von der Bezirksregierung Detmold durch Verordnungen oder durch den Kreis Paderborn in den Landschaftsplänen als Satzung festgesetzt.
Die Datei zeigt die Standorte der archäologischen Funde und wird vom Westfälischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, geführt. Sie enthält nähere Angaben zu den Funden wie z. B. das Funddatum, Angaben zu dem Finder und den Fundumständen, sowie eine wissenschaftliche Einschätzung des Fundes, soweit möglich.
Das Geoportal der Stadt Detmold stellt Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie den Bürgerinnen und Bürger Informationen und Dienste zu Wohn- und Gewerbebauflächen, Bebauungs- und Flächennutzungsplan, Baudenkmal, Kanalkataster, Planungen, Mietspiegel und vieles mehr zur Verfügung.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften, linienhaften und punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.