Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Sie repräsentieren die Höhenkomponente des bundesweit einheitlichen Raumbezuges. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Die Höhenwerte in Nordrhein-Westfalen unterliegen in großen Landesteilen zeitlichen Veränderungen, die z.B. durch anthropogene Einflüsse des Bergbaus hervorgerufen werden. Daher ist es erforderlich, in diesen Bodenbewegungsgebieten turnusmäßig Wiederholungsmessungen durchzuführen. Für ausgewählte Höhenfestpunkte entstehen somit Zeitreihen, die als sog. Höhenzeitfolge bereitgestellt werden. Vor Gebrauch sind die Hinweise „Wichtige Nutzerinformation zum Gebrauch der Daten aus der Höhenzeitfolgekartei in NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/festpunktinformationen/hoehenfestpunkte/nutzerinformation.pdf) dringend zu beachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Der Datensatz bildet einen landesweiten Katalog der „künstlich veränderten“, also anthropogen beeinflussten Flächen in Nordrhein-Westfalen und dient als Vorlage für die Konstruktion projektbezogener künstlich veränderter Flächen im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL). Er ist das Ergebnis einer in 2010 für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens abgeschlossenen Erhebung zur Erfassung, Abgrenzung und Typisierung von Flächen, die eine aus den Daten- und Kartengrundlagen ableitbare (Relief-)Veränderung erfahren haben. Hierbei wurden Flächen mit einheitlichen Methoden auf Basis historischer topographischer Karten im Maßstab 1:25.000 von der preußischen Uraufnahme bis zur Gegenwart, der deutschen Grundkarte 1:5.000, von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 und anhand von DGM-Daten ausgewiesen. Für die Verwendung in der IGL werden die Flächen geprüft, auf den Projektstand aktualisiert und kartographisch auf den Maßstab 1:50.000 generalisiert. Verfügbare Kartenthemen: künstlich veränderte Flächen mit einer Größe von über einem Hektar.
„Die vorliegende Untersuchung behandelt in erster Linie die nicht geklärte Überwinterung der adulten Tiere von Alderia modesta. […] Außerdem wurden Untersuchungen über die besonders durch Kälte und eingeschränktes Nahrungsangebot hervorgerufenen Anforderungen während des Winters und deren Einfluss auf populationsbiologische Parameter (Trockengewicht, Körperlänge und Reproduktion) durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Dauer der Embryonalentwicklung bei verschiedenen Temperaturen ermittelt. Einen weiteren Aspekt stellte die bisher nur lückenhaft erfasste Verbreitung von A. modesta im ostfriesischen Raum dar. Ergänzend wurde das Nahrungsspektrum der Art genauer untersucht. […] Die Verbreitung von Alderia modesta wurde von September 1990 bis August 1991 in Ostfriesland auf der Nordseeinsel Norderney und entlang der Küstenlinie zwischen der Emsinsel Hatzumer Sand und Neßmersiel stichprobenartig erfasst […]“
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche fließende Oberflächengewässer (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Die im Kreisgebiet Mettmann befindlichen verrohrten Gewässerabschnitte (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Mit Hilfe dieser Daten wird die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar. Wo kann Wind als natürliche Kühlung bei Sommerhitze wirken? Für das menschliche Wohlbefinden in der Stadt spielen neben den thermischen Bedingungen auch die Windgeschwindigkeiten eine entscheidende Rolle (VDI, 2020). Diese haben einen direkten Einfluss auf die PET-Werte. Winde sorgen für eine Durchlüftung der Stadt und tragen somit zur Abkühlung bei. Ein entscheidender Faktor für die Windzirkulation in städtischen Gebieten ist die Bebauung, da Gebäude die freie Strömung der Luft behindern und die Winde ablenken. Während eine gezielte Lenkung von Windströmen die natürliche Belüftung und Kühlung fördern kann, können ungünstige Windverhältnisse die Nutzung öffentlicher Räume beeinträchtigen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten dominiert eine vorwiegende Windrichtung aus Südwest (ca. 235°) in Krefeld. Aus diesem Grund wird in der Kartenanwendung die Anströmgeschwindigkeit mit 10 km/h und einer Hauptwindrichtung von 240° abgebildet. Die Auflösung beträgt 20 m.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.