Zusammenstellung planungsrelevanter Arten (nach Liste LANUV NRW), streng geschützter Arten und Arten, die in der Roten Liste mit der Kategorie 2 oder stärker gefährdet geführt werden. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen (faunistische Kartierungen für Eingriffe in Natur und Landschaft, Kartierungen der Biologischen Station und Zufallsfunde). Es handelt sich nicht um eine systematische, flächendeckende Erfassung!
Teilweise Daten von Planungsbüros im Auftrag von Planungsträgern erhoben (Urheberrecht), tlw. Daten zu sensiblen Vorkommen, die nicht öffentlich werden sollen. Weitergabe an Dritte nur auf Antrag.
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Bad Münstereifel. Eine Weiterverwendung des Internetangebotes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Bad Münstereifel vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen!
Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
Der vorliegende Datenbestand zu den Schulstandorten in NRW stammt aus der Schuldatenbank. Die Informationen werden von den Schulträgern bzw. Schulen selbst eingetragen und aktuell gehalten. Die Daten werden tagesaktuell bereitgestelt und enthalten alle grundlegenden Informationen zu Schulen wie Schulnummer, Schulbezeichnung und Adresse.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Dieser Datensatz zeigt Flächen, deren Böden in den obersten 4 Dezimetern eine mindestens 1 Dezimeter mächtige Schicht mit über 15 Prozent organischer Substanz aufweisen. Die Auswertungsbasis bilden folgende Grundlagen: Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Informationssystem Bodenkarte zur landwirtschaftlichen Standorterkundung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5L ], Informationssystem Bodenkarte zur forstlichen Standorterkundung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5F]. Die Landesmoorkulisse NRW ist die Gebietskulisse des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten.
Der Datensatz stellt die hydrogeologische Raumgliederung von Nordrhein-Westfalen dar. Er ist in Heft 16 der Publikationsreihe „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ ausführlich beschrieben. Gebiete mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften wurden zu hydrogeologischen Teilräumen zusammengefasst. Der Datensatz wurde weiterentwickelt im Rahmen der Erstellung der „Grundwasserkörper NRW“, welche durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) publiziert wurden. Verfügbare Kartenthemen: hydrogeologische Teilräume, einschließlich Zuordnung zu übergeordneten Räumen und Großräumen.
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