Liegenschaftskarte NRW: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei greift der WCS auf den ALKIS WMTS Dienst als Quelle zurück, so dass der WCS je nach Abfrage Rasterdaten in Farbe oder in Graustufen zurückgibt. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Heft Nr. 17 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ präsentiert Forschungsergebnisse aus dem nordwestlichen Rheinischen Schiefergebirge (Bergisches Land), wo anhand neuer Autobahnaufschlüsse die Entwicklung der tertiärzeitlichen Ablagerungen, die dort diskordant den devonischen Untergrund überlagern, untersucht wurde. Im Mittelpunkt der stratigraphischen Analyse stehen die sogenannten Höhenterrassen. Aufgrund von eiszeitlichen Hebungen, Bruchtektonik und solifluktiven Umlagerungen gelangten die pliozänzeitlichen Flussschotter zusammen mit marinen Feinsanden der oligozänzeitlichen Grafenberg-Formation in unterschiedliche topographische Niveaus. Zusätzlich wird durch den Nachweis von deformierten Schmelzwasserablagerungen die glazitektonische Umlagerung von Tertiär-Sedimenten durch den Düsseldorfer Gletscher nachgewiesen. [2020. 19 S., 11 Abb., ISSN 2510-1331]
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu Biotopverbundflächen. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Als ein Fachkonzept des Naturschutzes sichert der Biotopverbund Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) und Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem). Die Kernflächen enthalten die aktuell geschützten Flächen und die naturschutzwürdigen Flächen des Biotopkatasters als wesentliche Bestandteile. Die Verbindungsflächen sollen die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Der Biotopverbund trägt zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und ist damit auch ein Kernstück für den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
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Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Objekten im Vektorformat. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser WFS-Dienst stellt auf dem Standard XPlanung alle verfügbaren Inhalte (Bebauungspläne, Satzungen und örtliche Bauvorschriften, Flächennutzungspläne und Landschaftspläne) mit dem Planstatus ""inkraftgetreten"" dar; entweder nur den Umring der verschiedenen Pläne oder aber den komplett erfassten Inhalt der verschiedenen Pläne. Die Darstellung ist angelehnt an die Planzeichenverordnung des Bundes (aus dem Jahr 1990) mit den notwendigen Ergänzungen. Die umfangreiche Attributierung kann mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung; vom Provider geänderter Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/krzn/xplansyn-wms-workspace).