Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Ansprechpersonen erteilt werden.
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Hückelhoven. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Light-Variante ist farblich zurückgenommen, inhaltlich ausgedünnt und in der Beschriftung zurückhaltender. Von diesen drei Varianten gibt es mehrere Maßstabsstufen. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Graustufen-Variante beschränkt sich farblich auf Graustufen, lediglich die Gewässer sind blau gefärbt. Inhaltlich entspricht sie etwa der Light-Variante. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Light-Variante ist farblich zurückgenommen, inhaltlich ausgedünnt und in der Beschriftung zurückhaltender. Von diesen drei Varianten gibt es mehrere Maßstabsstufen. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.